Die Chancen in der bAV werden enorm sein
19.02.2020
Foto: © Altstadtstudio Fotografie Mundzeck
Steinhart: Die Pflichtversicherung der bAV liegt ja schon in der Schublade. Und unsere Branche hat die Gelbe Karte schon bekommen. Sprich, wenn wir bis 2025 nicht eine vernünftige Durchdringung geschafft haben, wird der Zwang kommen. Mein Kollege Thomas Heß sagt immer: Wie lange habt ihr gebraucht, um 17,4 Mio. bAV-Sparer hinzukriegen? Und wie schnell sind 16 bis 17 Mio. Riester-Sparer reingekommen? Wenn man diese Zeiträume vergleicht, ist es erschreckend. Wir brauchen die bAV. Aber wenn es nach mir ginge, müsste eine 30 oder 50 % Steuerersparnis her. Dann gäbe es ganz andere Förderquoten. Dann hätte ich 150 Euro Sparbeitrag für 50 Euro netto und bekäme bei mittlerer Laufzeit eine Rente raus von 800 Euro.
finanzwelt: Wenn Sie Vorsorge verpflichtend machen wollen für Selbstständige, wie muss ich mir das vorstellen? Welcher Betrag müsste gegeben werden? Und wer sollte das wie überprüfen? Hanssmann: Wenn ein Selbständiger sich heute freiwillig pflichtversichern würde, würde er als Standard den Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen – das sind derzeit ca. 600 Euro pro Monat – und in den ersten Jahren der Selbständigkeit die Hälfte davon. Daran könnte man sich orientieren, zumal die Beiträge ja steuerlich fast voll abzugsfähig sind. Wer sich das nicht leisten kann, dem bleibt immer noch die Möglichkeit, sein tatsächliches Einkommen als Bemessungsgrundlage geltend zu machen. Berndt: Es ist auch nichts Neues. Es gab bis 1984 eine Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeiten. Damals haben wir sehr viele Befreiungsversicherungen abgeschlossen. Rehfeldt: Wir vergessen auch, dass es im SGB 6 schon ganz viele Selbstständige gibt, die ohnehin schon versicherungspflichtig sind. Berndt: Nochmal zu Ihrer Frage, wie wir bewerten, was am 1. Januar mit der Sozialversicherungspflicht von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung in Kraft getreten ist: Ich halte das, was im Bereich der Geringverdiener gemacht worden ist, für positiv. Wir haben noch weitere Vorschläge gemacht: z. B. die Dynamisierung der Einkommensgrenze, damit das mitwächst. Aber zumindest sind zwei wesentliche Punkte jetzt umgesetzt worden: Die Erhöhung des Prozentsatzes der Förderung für den Arbeitgeber, aber auch der absolute Betrag, den er aufwenden kann, ist erhöht worden. Was wir etwas differenzierter betrachten, ist die Sozialversicherungsverbeitragung der bAV-Leistung. Das ist aus unserer Sicht ein erster Schritt, der viel zu kurz gesprungen ist. Der Freibetrag ist viel zu gering und gilt auch nur für gesetzlich Krankenversicherte. Das ist zwar ein erster guter Schritt, der jedoch im Sinne der aktuellen Problemstellung überhaupt nicht ausreicht. Aber ich bin optimistisch, dass im Zuge der nächsten Diskussionen noch weitere Schritte folgen werden.
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