Und dann kommt der Sachverständige
20.12.2022
Hermann Hübner Vorstand VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG, Konrad Hahn Geschäftsführer gvp Gesellschaft für Versicherungsprüfung mbH, Michael Stock Vertriebsleiter andsafe Aktiengesellschaft / Foto: © Finanzwelt
finanzwelt: Aber wie erwähnt. Die richtigen Herausforderungen für den Makler kommen im Schadensfall? Kann ich einen Schadensfall im Gewerbe auch korrekt abwickeln? Wie gut sind die Makler hier aufgestellt und informiert? Stock» Eigentlich ja. Aber die wichtigste Aufgabe des Versicherungsmaklers, um hier gut aufgestellt zu sein und eben nicht die VSH in Anspruch nehmen zu müssen, ist die gute Beratung bei der Angebotsfindung und korrekte Schadenmeldung. Man hat eine Risikoanalyse gemacht, ein passendes Produkt für den Kunden gefunden – und das idealerweise ohne Versicherungslücken. So ein Bedingungswerk ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Werk und mitunter gerne mal 180 Seiten lang. Jeder, der sich das komplett angetan hat, weiß, dass es in den 180 Seiten an einigen Stellen Interpretationsspielraum gibt. Davon kann im Schadensfall viel abhängen. Man sollte sich als Makler im Fall der Fälle nicht überschätzen. Dann lieber einen erfahrenen Netzwerkpartner oder Dienstleister einbinden, die einen in der Schadensabwicklung begleiten. Dieser Schaden für Kunde und Makler kann am Ende sehr viel größer sein als eventuelle Kosten für unabhängige Experten. Bei kleineren Geschäften wird das jeder Makler allein begleiten können.
Hübner» Die VEMA hilft ihren Maklern in solchen Situationen stets mit Rat und Tat, wenn es mal eskaliert. Aber man muss eben im Vorfeld auch seine Hausaufgaben gemacht haben, sonst ist alle Hilfe umsonst.
Hahn» Ich habe Erfahrung aus 20 Jahren Tätigkeit für einen Versicherungsmakler. Da gab es nur zwei Großschadensfälle. Es waren zwei Sägewerke, die abgebrannt sind. Beim zweiten Fall hatte ich also schon Erfahrungswerte, aber es war mitnichten der Fall, dass man sich bei seiner Schadensfallabwicklung auf einer Routine ausruhen konnte. Man übt ansonsten mit dem Kunden, plakativ gesagt, und das nicht unbedingt zu dessen Vorteil. Großschäden nehmen zu. Wir beschäftigen uns ausschließlich damit. Wir bringen hier eine gewaltige Expertise mit. Ähnlich wie Herr Hübner und die VEMA, die aus ihren Schäden gelernt haben und deshalb den Klauselbogen entwickelt, angepasst und optimiert haben, sind wir auf die harten Bandagen der Versicherer vorbereitet. Weil wir wissen, was im Schadensfall die Angriffsflächen sind. Also, keine Angst vor dem Sachverständigen.
Stock» Je besser Du als Makler bei der Risikoerfassung gearbeitet, nach passenden Lösungen geschaut und geeignete Produkte verglichen hast, desto einfacher wird es in der Abwicklung. Aber wenn ein Großschadensregulierer dazu kommt, ist das ein ganz anderer Schnack. Die Vorgehensweise ist deutlich stringenter. Die Komplexität hängt auch nicht immer nur von der Größe des Schadens ab. Diese Situation muss man als Makler richtig einschätzen und auf entsprechende Profis wie Herrn Hahn oder einem spezialisierten Dienstleister wie die VEMA zurückgreifen.
Hahn» Wir können nicht viel, aber was wir können, das können wir gut. Das Schadensmanagement in allen Segmenten vom Ahrtal bis zu den 98 % Brandschäden, die bei uns anfallen. Übrigens deswegen so viel Brandschäden, weil die durch die Zeitungen bekannt werden und grundsätzlich doch einen größeren Schaden darstellen als Leitungswasserschaden. Das kann mitunter auch ein größerer sein, aber davon erfährt man in der Regel nichts aus den Medien. In meiner Anfangszeit hätte ich mir schon einen Experten an meiner Seite gewünscht, der wie wir inzwischen mit dem Versicherer auf Augenhöhe arbeitet. Denn alle relevanten Versicherungen von A bis Z, also von einer Allianz bis zur Zurich, haben Großschadensabteilungen. Ab einer gewissen Größenordnung schicken die ihre Großschadensregulierer, und die sind mit allen Wassern gewaschen. Nicht unsympathisch, aber eben Profis, die einen Auftrag haben. Und der lautet nicht: ich geb‘ dem Kunden möglichst viel Geld, sondern der hat bestenfalls die Maßgabe, bedingungskonform zu regulieren. Und das heißt was? 80 % sind klar, aber 20 % sind auslegbar. Und ob der Versicherer das zugunsten des Kunden auslegt? Nun ja…
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