VOTUM fordert Aussetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage
04.04.2025

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Der VOTUM Verband begrüßt die Entscheidung der EU, die Berichtspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die meisten Unternehmen um zwei Jahre zu verschieben. Darüber hinaus entschied die EU, das Inkrafttreten der Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD) ebenfalls um ein Jahr zurückzustellen. Diese Maßnahme ist ein notwendiges Signal in einer Zeit großer geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten – nicht zuletzt angesichts der sich zuspitzenden handelspolitischen Spannungen mit den USA.
„In der aktuellen Lage ist eine Entlastung der Unternehmen mehr als geboten“, so der Verband. „Gleichzeitig ist es nun folgerichtig, auch die Pflicht zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in der Anlageberatung vorübergehend auszusetzen“, fordert Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbands.
Die verpflichtende Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen bei Anlegern sei bereits bei ihrer Einführung fehlerhaft gewesen. Sie sei eingeführt worden, noch bevor die Unternehmen, auf deren Datenbasis die Beratung aufbauen soll, überhaupt verbindlich hätten berichten müssen.
„Hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht“, betont Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des Votum Verbands. „Es war von Anfang an ein Konstruktionsfehler, die Abfragepflicht zur Nachhaltigkeit vor der verbindlichen Berichterstattung der Unternehmen einzuführen. Wenn Berater Empfehlungen geben sollen, brauchen sie eine verlässliche Datenbasis. Diese fehlt derzeit – und das führt zu Unsicherheit bei Kunden und einem kaum tragfähigen Haftungsrisiko für Berater.“
Die beratenden Unternehmen beobachteten, dass die von der EU vorgegebene, überkomplexe und unübersichtliche Fragelogik bei den Kunden zu einer ablehnenden Haltung gegenüber der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage führe.
Der Verband fordert deshalb ebenfalls eine zweijährige Aussetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflicht. Diese Zeit müsse genutzt werden, um brancheneigene, markttaugliche und verbraucherorientierte Lösungen zu entwickeln – mit dem Ziel, ein tragfähiges System zu schaffen, das Beratung und Nachhaltigkeit sinnvoll verbindet. (mho)

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