Das bedeutet Corona für die R+V
30.03.2020
Norbert Rollinger, Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung / Foto: © R+V
Hilfe für Kunden
Wenn Kunden aufgrund der finanziellen Folgen der Coronakrise ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können, bemüht sich die R+V laut Norbert Rollinger nach Kräften, mit ihnen individuelle Lösungen zu finden. So können bspw. für alle Sparverträge zum Vermögens- und Vorsorgeaufbau formlos Stundungen beantragt werden. Diese gewährt die R+V zinslos bis zu einer Dauer von sechs Monaten. Zunächst gilt diese Regelung bis zum 30. Juni. Krankenvollversicherte können ihren Vertrag auf einen Tarif mit geringerem Leistungsumfang oder/und höherem Selbstbehalt umstellen, um Beiträge zu sparen. Innerhalb von maximal sechs Monaten ist ohne erneute Gesundheitsprüfung ein Wechsel zurück in den Ursprungstarif möglich.
Kunden der Krankenvollversicherung bietet die R+V ab 1. April zudem über den Kooperationspartner TeleClinic GmbH eine Plattform für telemedizinische Beratung an. Je nach medizinischem Anliegen vermittelt die TeleClinic GmbH einen Gesprächstermin bei einem Arzt aus ihrem Ärztenetzwerk. Die digitale Sprechstunde erweist sich gerade in Corona-Zeiten als Vorteil. So können Ansteckungen im Wartezimmer vermieden werden. Daher ermöglicht die TeleClinic GmbH auch R+V-Kunden bis 15. April 2020 ein kostenfreies Corona-Arztgespräch.
Auch für ihre Kfz-Firmenkunden bietet die R+V Krisenunterstützung an. Da viele Zulassungsstellen aktuell nur eingeschränkt geöffnet oder gar geschlossen sind, bietet der Versicherer bis zum 30. April eine beitragsfreie Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung. Zudem wurde die jährliche Gewinnbeteiligung für Firmenkunden mit gutem Schadensverlauf vorgezogen. Firmenkunden werden außerdem dabei unterstützt, LKW und Zugmaschinen, die bisher nur für den Werkverehr im Einsatz waren, auch für den Güterverkehr und damit bspw. für die Lieferung von Lebensmitteln nutzen zu können.
Weil die Kreditversicherung einen wichtigen Beitrag zur Liquiditätssicherung von Unternehmen leistet, nimmt die R+V bei der Warenkreditversicherung und der Kautionsversicherung aktuell keine generelle Einschränkung oder Reduzierung bei übernommenen Risiken vor. Zudem stehen alle Produktlinien und deren bedingungsmäßige Leistungen den Kunden weiterhin zur Verfügung.
Für die bei ihr versicherten Ärzte hat die R+V den Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung erweitert. Bspw. sind jetzt auch telemedizinische (z.B. Videoberatung) und telefonische Beratung (z.B. Notrufzentrale) abgesichert. Dasselbe gilt auch für die Unterstützung oder Vertretung von erkrankten ärztlichen Kollegen.
„Füreinander da zu sein ist in schwierigen Zeiten wie diesen ein wichtiges Signal an unsere Kunden, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Unseren Privat- und Firmenkunden bieten wir daher in allen Sparten vielfältige Hilfen bei finanziellen Problemen und Erleichterungen, die negative Auswirkungen der Corona-Krise lindern sollen“, so Norbert Rollinger.
Wie die R+V in das laufende Jahr gestartet ist, lesen Sie auf Seite 4