Fonds
Deutsche Finance Group erweitert Zulassung zur Finanzportfolioverwaltung
Die Erweiterung der Zulassung beinhaltet auch das Verwalten von einzelnen Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspie...