Make or buy?
26.05.2013
Ab Juli 2013 werden die bisherigen Kapitalanlagegesellschaften durch Kapitalverwaltungsgesellschaften ersetzt. Viele Emissionshäuser sind noch unschlüssig, ob sie eine eigene Zulassung beantragen oder diese Funktion auslagern sollen.
Der Stichtag rückt näher: Ab 22. Juli 2013 benötigt jedes Emissionshaus eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), wenn es geschlossene Fonds auflegen will. Die KVG muss von der Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht (BaFin) lizensiert sein. Dies ergibt sich aus § 20 des neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB): „Der Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Die Bundesanstalt kann die Erlaubnis auf die Verwaltung bestimmter Arten von inländischen Investmentvermögen beschränken. Die Bundesanstalt kann die Erlaubnis mit Nebenbestimmungen verbinden“.
Die Lizensierung setzt unter anderem die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleiter, den Nachweis ausreichender Mittel zum Geschäftsbetrieb und die Darlegung eines Geschäftsplans nebst Organisationsstruktur voraus und führt zu umfangreichen Organisationspflichten wie Risiko- und Liquiditätsmanagement, Compliance und BaFin-Reporting. Allerdings müssen Fondsinitiatoren nicht zwingend eine eigene KVG gründen. Es besteht die Möglichkeit einer externen Verwaltung über eine Service-/Master-KVG. Diese übernimmt alle regulatorischen und administrativen Tätigkeiten, während der Initiator für Anlegerbetreuung, Akquisition, Portfoliomanagement und Vertrieb verantwortlich bleibt.
Viele Emissionshäuser sind noch unentschlossen, ob sie eine eigene Zulassung beantragen oder diese Funktion an eine Master-/Service-KVG auslagern sollen.
Johannes Nölke, Managing Partner bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft optegra:hhkl, hält eine Service-KVG für eine sinnvolle Alternative für Anbieter, die einen schnellen Markteinstieg suchen, ohne selbst alle Anforderungen des KAGB erfüllen zu müssen. „Hinzu kommen Kostenersparnisse, da die Strukturen nicht aufgebaut werden müssen“, so Nölke. Die Kosten einer eigenen Zulassung bzw. die laufenden Kosten pro Jahr hängen seiner Einschätzung nach von der jeweiligen Ausgangssituation ab: „Fängt man komplett bei null an, muss man für die Gründung einer KVG mit Kosten bis zu 800.000 Euro rechnen. Aus dem laufenden Geschäftsbetrieb kommen jährlich rund 600.000 Euro hinzu, vor allem Personalkosten.“ Für die Gründung einer eigenen KVG spricht laut Nölke der Marktauftritt des Initiators als vollregulierter AIFM (Alternative Investment Fund Manager). Außerdem sei die Unabhängigkeit hinsichtlich Produktpolitik und Fondsvolumina hervorzuheben. „Die Service-KVG bietet dagegen die Vorteile, dass die Fokussierung auf Konzeption, Vertrieb, Treuhand und Fondsgeschäftsführung bei kleinem Fondsbestand profitabler sein wird“, so Nölke. Zudem könne der Initiator vom Image eines starken und vollregulierten Partners profitieren.
Die Größe des Emissionshauses sollte bei der Entscheidungsfindung keine wesentliche Rolle spielen.
So sieht es zumindest Eric Romba, Hauptgeschäftsführer VGF Verband Geschlossene Fonds: „Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob man selbständig bleiben will oder sich von Serviceunternehmen unterstützen lässt, die am Ende auch eine Rolle bei der Entscheidung über Produkte und Investitionen spielen.“ Romba erwartet, dass der Großteil der VGF-Mitglieder eine eigene Zulassung beantragen wird. Wenn sich ein Emissionshaus jedoch für eine Master-/Service-KVG-Lösung entscheidet, sind spezielle Risiken zu beachten. Das größte Risiko liegt laut Nölke darin, dass sich der Initiator nicht glaubwürdig als Investmentmanager positionieren kann und die Öffentlichkeit ihn als kleinen Anbieter wahrnimmt. Genauso wie Romba sieht auch Nölke zudem das Risiko einer hohen Abhängigkeit von Dritten. „Hinzu kommt, dass die interne Struktur von Organisation und Prozessen von externen Vorgaben abhängig ist“, so Nölke.
Wie viele Initiatoren sich letztlich für eine eigene KVG-Zulassung entscheiden werden, bleibt abzuwarten. Ab Juli wird es sich leicht überprüfen lassen: Gemäß § 22 Abs. 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 KAGB hat die BaFin die Erteilung der Erlaubnis im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
„Kein Beschäftigungsmangel“
Die Hansainvest GmbH, Hamburg, hat sich als eines der ersten Unternehmen in Deutschland als Service-KVG für geschlossene Fonds positioniert. finanzwelt sprach mit Geschäftsführer Dr. Jörg W. Stotz.
finanzwelt: Welche Aufgaben übernehmen Sie als Master-/Service-KVG für Emissionshäuser?
Stotz: Wir kümmern uns um die gesamte Administration und das Risikomanagement, insbesondere um die rechtliche Einbindung der künftig vorgeschriebenen Verwahrstelle. Der Initiator wiederum übernimmt das Portfoliomanagement und den Vertrieb.
finanzwelt: Welche Voraussetzungen muss das Emissionshaus erfüllen, damit ein Engagement für Sie in Frage kommt?
Stotz: Die Anforderungen sind im Wesentlichen eine gute Reputation und unsere Überzeugung, dass Expertise und eine im Sinne von Compliance und Risikomanagement ausreichende Struktur vorhanden ist. Dazu setzen wir im Vorfeld unserer Kooperation einen „Due Diligence“-Fragebogen ein und gleichen dessen Ergebnis mit unseren Eindrücken vor Ort und Marktrecherchen ab. Entscheidend wird die Investmentkompetenz des Partners sein, die sich zum Beispiel in der Erfahrung am Markt, im Track Record und im Umgang mit schwierigen Marktsituationen zeigt.
finanzwelt: Viele Initiatoren sind derzeit noch unentschlossen, ob sie eine eigene Zulassung beantragen oder diese Funktion an eine Master-/Service-KVG auslagern sollen. Wie bewerten Sie das?
Stotz: Ich kann diese Unsicherheit verstehen. Für die Anbieter geschlossener Fonds ist dies eine bedeutsame Weichenstellung. Doch meines Erachtens dürften sich aufgrund der mit der Errichtung einer KVG einhergehenden Investitionen und laufenden Betriebskosten nur die großen Emissionshäuser die Frage „make or buy“ stellen. Und selbst diese müssen kritisch prüfen, ob sie die Administration zu ihrer neuen Kernkompetenz erheben wollen, oder ob sie nicht lieber weiterhin das in den Fokus nehmen, was sie unzweifelhaft können: Das Portfoliomanagement von Immobilien, Infrastrukturobjekten und anderen wirtschaftlichen Gütern.
finanzwelt: Für wie viele Emissionshäuser werden Sie ab Juli als Master-/Service-KVG tätig sein?
Stotz: Die konkrete Zahl kenne ich noch nicht. Aber eines ist sicher: Wir werden uns nicht über Beschäftigungsmangel zu beklagen haben.
**Kurz und bündig
**Vermittler sollten sich informieren, ob ein Emissionshaus über eine eigene KVG-Zulassung verfügt oder die Dienste einer Master-/Service-KVG in Anspruch nimmt. Entscheidet sich ein Initiator für die externe Lösung, ist zu beachten, dass dies seine Unabhängigkeit bei der Entscheidung über Produkte und Investitionen einschränken kann.
(Kim Brodtmann)