HanseMerkur optimiert Reiseschutztarife

25.11.2024

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Die HanseMerkur hat das Tarifkonzept zum Reiseschutz weiter optimiert und ist ab dem 10. Dezember 2024 buchbar. „Das neue Konzept macht unsere Produkte schlanker, verständlicher und gleichzeitig noch leistungsstärker. Wir arbeiten getreu unseres Mottos ‚Hand in Hand‘ stets eng mit unseren Partnern zusammen und nehmen deren Rückmeldungen sowie das Feedback ihrer Kunden sehr ernst“, sagt Katrin Rieger, Bereichsdirektorin Reisevertrieb Deutschland bei der HanseMerkur.

Die Anpassungen fokussieren sich vor allem auf den Umfang der Produkte: Die HanseMerkur springt nun beispielsweise zusätzlich zum bereits vorhandenen, umfangreichen Ereigniskatalog auch ein, wenn ein Anschlussreisemittel aufgrund einer Panne verpasst wird. In der Reise-Rücktrittsversicherung zählen nun auch die Pflegeaufnahme eines Kindes, eine unerwartete Heimplatzzuweisung sowie ein abgelehntes Visum zu den versicherten Ereignissen. In der Reiseabbruch-Versicherung gilt ab sofort auch Feuer am Urlaubsort als versicherter Grund.

Bei Problemen mit teuren elektronischen Geräten haben Kunden in der Reisegepäck-Versicherung nun eine erhöhte Entschädigungsgrenze: sie wurde für Handys, Smartphones und Tablet-PCs auf 750 Euro angehoben. Für Luxusreisende sind zudem sowohl in der Jahres- als auch der Einmalversicherung standardmäßig Abschlüsse für Reisepreise bis 20.000 Euro möglich – der Abschluss ist somit deutlich komfortabler geworden.

Kein Mindestbetrag beim Selbstbehalt und erweiterte Familiendefinition

Darüber hinaus entfällt der Mindestbetrag des Selbstbehalts von 25 Euro bei der Reise-Rücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung in der Einmalversicherung: Der teilweise Selbstbehalt bei ambulanten Behandlungen beträgt somit pauschal 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens. Der Ausschluss kann nach wie vor über die Selbstbehaltübernahme-Versicherung erfolgen. Auch hinsichtlich der Familiendefinition gibt es Neuerungen, die den Reisenden entgegen kommen: In der Jahresversicherung können Kinder bis 25 Jahre – also bis zum 26. Geburtstag – mit in die begünstigten Familienversicherungen aufgenommen werden. (mho)

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