Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKri) / Bürokratieabbau
04.10.2016
Heinz Rockenhäuser
Nebenbei:
In 2009 kam die Neuregelung Beratungsdokumentation Kapitalanlagen für Banken (Einfügung in das Wertpapierhandelsgesetz). Und bei dieser wurde durch Verbraucherschutz vehement bekämpft, dass der Kunde das erstellte Protokoll auch unterschreibt. Ja, warum denn eigentlich nicht?
Ohne Unterschrift – keinerlei Beweiskraft – Ergebnis: es wird auch künftig die entsprechenden Klagen geben mit der Begründung: „das wurde mir so nie erklärt“. Sinn der Übung? Bürokratie und Prozesslawinenabbau?
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
meine Aufzählung ist sicherlich nicht vollständig. Und es wird ganz bestimmt auch Banken geben, die das Thema dann eben sehr pragmatisch handhaben werden – auch auf die Gefahr hin, dann eben später doch verklagt zu werden.
Ich persönlich habe mir auch die Mühe gemacht, sowohl das Original der EU als auch das Ergebnis der Endversion Bundesrepublik zu vergleichen. Es ist tatsächlich so, dass hier erheblich „draufgesattelt“ wurde. Wobei ich mir auch noch die Mühe gemacht habe, die Stellungnahmen der „Experten“ hierzu zu lesen.
Dabei fällt auf, dass hier in erheblichem Umfang Rechtsgelehrte, Professoren, Verbraucherschützer usw. usw. ihre Expertisen dazu abgegeben haben.
Wo sind die Stellungnahmen von den Fachleuten aus der Praxis?
Die, die jeden Tag mit den Auswirkungen zu kämpfen haben und bei den Kunden im absoluten Erklärungsnotstand sind?
Vielleicht wäre ein wenig mehr Praxisnähe bei solchen Vorhaben manchmal doch hilfreich.
Freundlich grüßt Sie
Heinz Rockenhäuser
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