Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKri) / Bürokratieabbau

04.10.2016

Heinz Rockenhäuser

Beispiel 3:

Auch die Tatsache, dass ich bei Darlehenslaufzeiten, die über den vermuteten Renteneintritt hinausgehen prüfen muss, ob die Darlehen nach Rentenbeginn weiter bedient werden können – ergibt dann „lustige“ Konstellationen.

Beispiel hierzu:

Paar, Jahrgang 1982 und 1984, Darlehen werden aufgeteilt in 2 gleiche Teilbeträge zu T€ 150, mit 10 und 20 Jahren Zinsbindung – wobei das Darlehen mit 20jähriger Zinsbindung während der Zinsbindungsdauer nahezu komplett zurückgezahlt wird (Gesamtlaufzeit 24 Jahre). Die dann freiwerdende Rate wird auf das andere Darlehen übernommen, das mit 10jähriger Bindung und geringerer Anfangstilgung eben rechnerisch 40 Jahre läuft - also länger als bis zum vermuteten Renteneintritt. Deshalb muss die Rente vorausberechnet werden und Nachweise dazu vorgelegt werden. Exakt 2049 und 2051 – wenn es denn bei der erhofften Rentenhöhe bleibt, wenn sich das Renteneintrittsalter nicht ändert – oder vielleicht auch die hochgerechneten Einzahlungen nicht so erfolgen.

Also: In 33/35 Jahren! Wenn ich diese Zahl exakt vorhersagen könnte – dann wüsste ich auch die Lottozahlen vom kommenden Samstag.

Fazit:

Ich persönlich schätze, dass im Markt für Wohnbaufinanzierung im 2. Halbjahr 2016 ein Einbruch der Darlehensvergabe um 50 – 70 % der angedachten Vorhaben erfolgen wird. Schlicht, weil aufgrund der Vorschriften diese Finanzierungen durch die Banken nicht mehr gewährt werden dürfen.

Wobei sich hier dann auch die Frage stellt, wie die gewünschte Entlastung im Mietwohnungsbereich denn zustande kommen soll. Jeder potentielle Käufer, der ausfällt bleibt im Mietwohnungsmarkt und erhöht dort den Druck. Entlastung im Wohnungsmarkt? Fehlanzeige.

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