Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKri) / Bürokratieabbau

04.10.2016

Heinz Rockenhäuser

Beispiel 1:

Eine meiner Kundinnen, 75 Jahre, bezahlte Immobilie (Wert ca. T€ 500), Rente knapp € 1.400 möchte ihr Haus gerne altersgerecht (nicht behindertengerecht) umbauen.

Geschätzt ca. T€ 30 Kredit. Antwort der Bank: Aufgrund der Bestimmungen der WoKri dürfen wir Ihnen diesen Kredit nicht gewähren, wir müssen sicherstellen, dass der Kredit während Ihrer „Restnutzungsdauer“ (ok, der Banker hat statistische Lebenserwartung gesagt) auch zurückbezahlt werden kann. Und mit den dafür erforderlichen Raten ist Ihre Kapitaldienstfähigkeit nicht gegeben.

Na prima, aber wir haben doch die ganzen KfW-Förderprogramme, oder?

Dummerweise laufen die Anträge hierfür aber über die „Hausbank“ – Ergebnis siehe oben.

Wo ist das Problem, wenn der Kredit tatsächlich nicht zurückbezahlt ist, wenn die Kreditnehmerin verstirbt – was ja durchaus auch innerhalb der berechneten restlichen Lebenszeit geschehen könnte? Bisher haben die Erben in diesen Fällen immer eine Regelung gefunden.

Beispiel 2:

Junges Paar, 28 und 29 Jahre, möchte Wohnung kaufen. Gesamtkosten incl. allen Nebenleistungen ca. T€ 440, Eigenkapital T€ 150, also Finanzierung T€ 290. Alles gut?

Nein, sie ist selbständig und verdient so ca. € 1.000 mtl. Nur muss die Bank jetzt Altersvorsorge für die Selbständige einrechnen – so ungefähr € 1.000 pro Monat, also den kompletten Verdienst.

Prima – also ist Immobilie keine Altersvorsorge?

Und somit – Kapitaldienstfähigkeit nicht gegeben.

Aber – das Thema geht noch weiter: die beiden sind ja im gebärfähigen Alter.

Mehrere Hinweise/Fragen hierzu (darf ich das eigentlich? Nein, ich muss das fragen – Arbeitgeber würden dafür bestraft) wurden damit beantwortet: Wir denken derzeit nicht an Kinder. Wir wollen uns jetzt erst mal auf den weiteren Aufbau unserer beruflichen Laufbahn konzentrieren.

Entsprechende Rückmeldung an die Bank von mir.

Antwort: und was ist, wenn ein „Unfall“ passiert?

Wenn es dumm läuft werden wir in 5 Jahren auf Rückabwicklung verklagt – WoKri sei Dank.

Na schön. Dann muss ich der Bank wohl eine Sterilisationsbescheinigung vorlegen? Dafür haben wir doch KiTa, Elterngeld, Elternteilzeit, Erziehungszeit oder was weiß ich noch alles. Hilft wohl auch nicht wirklich weiter.

Wozu das dann alles?

weiter auf Seite 3

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