Kommt die nächste Regulierungswelle?
16.08.2019
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Produktinterventionsbefugnis soll konsequent genutzt werden
Wenn Vermögensanlagen erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz aufwerfen, kann die BaFin den Vertrieb dieser Produkte beschränken oder sogar verbieten. Die Finanzdienstleistungsaufsicht hat Mitte März öffentlich gemacht, dass sie bestimmte Fallgruppen, die durchaus in Kombination auftreten können, derzeit verstärkt im Blick behalte, da diese Anhaltspunkte für die mögliche Einleitung von Produktinterventionsverfahren bieten könnten. Die Behörde lege dabei besonderes Augenmerk auf Direktinvestments mit (vermeintlichem) Eigentumserwerb und (Direkt-) Investments im Ausland mit verstärktem Zugriff auf Vermögenswerte. Offenbar wirkt hier besonders der Fall P&R nach. Das Maßnahmenpaket sieht vor, die Produktinterventionsbefugnis konsequent umzusetzen, denn teilweise führe bereits die Anhörung bzw. die Ankündigung solcher Maßnahmen dazu, dass der Vertrieb der zweifelhaften Vermögensanlagen eingestellt oder gar nicht erst aufgenommen werde.
Keine bloße Registrierungspflicht mehr für geschlossene Publikumsfonds
Bislang kennt das KAGB Fondsverwalter, die eine Erlaubnis haben und den Anforderungen des Gesetzbuches unterlegen und solche mit niedrigerem Fondsvolumen, die sich nur registrieren lassen müssen. Für letztere gelten geringere gesetzliche Anforderungen. Da diese Registrierung dem Anleger gegenüber suggeriere, dass es sich um einen von der BaFin kontrollierten Fondsverwalter handle, was aber nicht der Fall sei, soll diese Regelung nun abgeschafft werden. So sollen künftig alle Verwalter geschlossener Publikumsfonds der Erlaubnispflicht unterliegen und die bloße Registrierungsmöglichkeit der Verwalter solle abgeschafft werden. Ziel ist, ein einheitlich hohes Niveau hinsichtlich der Qualifikation der Fondsverwalter und der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zu gewährleisten. Es ist eine Bestandsschutzregelung für Verwalter bereits aufgelegter geschlossener Publikumsfonds vorgesehen.
BaFin soll freie Finanzanlagenvermittler beaufsichtigen
In dem Gesetzentwurf wird noch einmal bekräftigt, dass die BaFin künftig die freien Finanzanlagenvermittler beaufsichtigen soll. Diese Maßnahme solle zugleich zur Vereinheitlichung des Anlegerschutzes beim Vertrieb von offenen Fonds, geschlossenen Fonds und Vermögensanlagen dienen.
Von der Finanzaufsicht zur Bildungsinstitution?
Ein wesentliches Problem in Deutschland ist, dass beim Wissen über Finanzen noch deutlich Luft nach oben besteht, auch weil dieses Wissen nicht in der Schule vermittelt wird, was häufig kritisiert wird. Die BaFin soll in diesem Bereich nun Abhilfe schaffen. So soll die Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für den kollektiven Verbraucherschutz ihre Erfahrungen nutzen, um Verbraucher über Finanzthemen informieren. Hierzu beitragen würden Rubriken auf der BaFin-Homepage oder regelmäßige Artikel im BaFin-Journal. Zudem nimmt die Behörde regelmäßig an Veranstaltungen zum Verbraucherschutz teil. Diese Aktivitäten sollen in Zukunft weiter intensiviert werden, indem Aufklärungsbedarf zielgerichtet identifiziert wird und Aufklärungsmaßnahmen umgesetzt werden.
So sollen in Zukunft verstärkt Verbrauchererhebungen durchgeführt werden, die auch die Bereiche der Vermögensanlagen und der geschlossenen Publikumsfonds umfassen. Die Maßnahmen der Verbraucheraufklärung konnten damit gezielter an den bestehenden Aufklärungsbedarf und das tatsächliche Verbraucherverhalten angepasst werden. Zudem ist die Errichtung „Digitaler Stammtische“ geplant, wo sich Fortbilder, die in der Seniorenarbeit aktiv sind, zu aktuellen IT-Themen fachkundigen Experten austauschen könnten. Um auch andere Zielgruppen adressatengerecht anzusprechen, plant die Behörde zudem, Erklärvideos zu finanziellen Themen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Ob diese Maßnahmen aber helfen werden, dass die Bundesbürger mehr über Finanzen und Finanzanlage wissen, darf aber bezweifelt werden. Schließlich ist vielen, sicherlich auch Kapitalanlegern, die BaFin nicht wirklich ein Begriff und selbst diejenigen, die etwas über die Finanzdienstleistungsaufsicht wissen, werden wohl kaum deren Internetseite besuchen. (ahu)