Entwicklung im Fall Lombardium

20.03.2017

Nikolaus Sochurek / Foto: © Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Im Dezember 2015 wurde durch ein Anlegerrundschreiben von der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG (LC 3) mitgeteilt, dass die Verwertung der Pfänder seitens Lombardium sehr zäh von statten gehen würde. Man werde aber ein Konzept ausarbeiten. Wie dieses genau aussehen sollte, war zu diesem Zeitpunkt unklar.

Im Februar und März 2016 wurde eine unabhängige Bewertung der Pfänder in Aussicht gestellt. Hierzu wurde im März 2016 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BDO) beauftragt. Ferner wurde im März 2016 auch das Insolvenzverfahren gegen Herrn Ebeling persönlich eröffnet (AG Hamburg, Az. 67g IN 59/16).

Am 02.05.2016 erfolgte dann die Mitteilung, dass die Pfandbewertung vorliege und „ernüchternd“ aussehen würde. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde klar, dass Anleger mit massiven Verlusten zu rechnen haben würden. Am 04.05.2016 wurde ein Teil der Anleger der Oderfelder und des LC 3 aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzubezahlen aufgrund eines Fehlbetrages des Geschäftsjahres 2015, wobei die Rechtslage sich hier als äußerst komplex darstellt, da es sich um eine stille Beteiligung handelt und nicht um eine Kommanditgesellschaft. Es waren eigentlich gar keine Auszahlungen an die Anleger vorgesehen, wenn nicht auch Gewinne erwirtschaftet würden.

Wer nicht freiwillig zahlte, fand Anfang Juni 2016 einen Mahnbescheid im Briefkasten. Ein solcher erging an mehrere 100 Anleger der Oderfelder und der LC3. Die genaue Anzahl konnte der Verfasser nicht eruieren.

Der nächste Paukenschlag war dann der bereits von den Marktteilnehmern erwartete Insolvenzantrag der Oderfelder am 23.08.2016 (Az. 15 IN 895/16) beim Amtsgericht Chemnitz. Diesem Eigenantrag war ein Antrag aus dem Kreise der IG Lombard, einer Interessensvereinigung, vorangegangen. (Eingang bei Gericht 04.08.2016, Az. 15 IN 840/16). Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler. Lombardium verlegte am 16.12.2016 den Firmensitz nach Sylt.

Die erste Gläubigerversammlung der Oderfelder findet am 29.03.2017 in Chemnitz statt. Der vorläufige Gläubigerausschuss ist mit folgenden Personen besetzt: Herr Peter Stütz, Herr Rechtsanwalt H.-J. Röhlke, Herr Peter Schreiber, Herr Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath. Es ist damit zu rechnen, dass in der Versammlung der endgültige Gläubigerausschuss bestimmt werden wird, wobei Dr. Sieprath und Dr. Pforr aufgrund umfangreicher Unterstützung wohl als „gesetzt“ gelten dürfen.

weiter auf Seite 3