Entwicklung im Fall Lombardium

20.03.2017

Nikolaus Sochurek / Foto: © Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Exklusiv in finanzwelt äußert sich Vermittleranwalt Nikolaus Sochurek zum Komplex Lombardium und den Hintergründen. Obwohl er die bundesweit größte Vermittlervereinigung vertritt, war er bislang medial im Zusammenhang mit Lombardium weniger präsent.

Bereits im 1. Halbjahr 2014 erfolgte die Strafanzeige gegen Herrn Ebeling, was zum damaligen Zeitpunkt selbstverständlich nicht öffentlich bekannt war, und im 2. Halbjahr 2014 traten die ersten Zahlungsschwierigkeiten seitens des Pfandhauses Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG (Lombardium) auf.

Nachdem im 1. Halbjahr 2015 noch der Vorgängerfonds SchroederLombard zurückbezahlt worden ist, kam es im 2. Halbjahr bei anderen Gesellschaften zu massiveren Problemen. Trotz Ankündigung der Auszahlung des LombardPlus über EUR 12.401.000 und des LombardClassic über EUR 18.686.000 im Mai 2015 erfolgten diese Auszahlungen nicht. Im Oktober und November 2015 teilten die Gesellschaften mit, dass es bei Auszahlung der Gewinnbeteiligung Schwierigkeiten gäbe und man noch nicht sagen könne, wann eine Auszahlung erfolgen werde.

Am 04.12.2015 kam es dann zu dem Ereignis, das gemeinhin als der „Beginn“ der Krise aufgefasst wird: Die BaFin untersagt das Kreditgeschäft der Lombardium, soweit Wertpapiere als Pfandgegenstände angenommen worden sind. Die Lombardium hatte der BaFin bereits am 01.07.2015 mitgeteilt, ab dem Datum dieses Schreibens mit sofortiger Wirkung für die Zukunft keine Gelddarlehen und Akzeptkredite mehr gegen die Inpfandnahme von Inhaberaktien zu gewähren. Weiter hatte sich die Lombardium bereit erklärt, die gegen Inpfandnahme von Inhaberaktien vergebenen Darlehen im Rahmen des „normalen Geschäftsablaufs“ abzuwickeln. Aufgrund der Untersagung der BaFin meldete die Vertriebsgesellschaft Fidentum OGmbH noch am selben Tag Insolvenz an.

Am 09.12.2015 erfolgte eine Mitteilung seitens der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Oderfelder) an die Vermittler. Rückzahlungen seien nicht möglich, weil die Verwertung der Pfänder nicht „reibungslos“ umgesetzt werden könne. Die Isetreuhand GmbH als Treuhänder sei am 19.11.2015 aufgefordert worden, die Vermögenswerte/Pfänder an sich zu ziehen und zu sichern und eine aktuelle Neubewertung der Pfänder durchzuführen.

weiter auf Seite 2