Bonus.Gold GmbH – Nicht alles Gold was glänzt…

29.09.2020

Nikolaus Sochurek / Foto: © Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

finanzwelt: Wir wissen, dass Kunden sich oftmals ab einem gewissen Stadium an die Vermittler wenden mit der Frage, nach einem eigenen Anwalt. Was soll der Vermittler tun? Sochurek: Eine schwierige Frage ohne pauschale Antwort. Einerseits ist die Leitlinie einer vernünftigen Präventionsarbeit, dem Kunden zur Seite zu stehen und sich als Informationsquelle für den Kunden zu etablieren. Dem Kunden auf seine Frage hin sinngemäß zu sagen, „kümmer Dich selbst“ ist aus nahe liegenden Gründen suboptimal. Man kann sich ferner darauf zurückziehen, dass der eigene Anwalt abgeraten hat, Empfehlungen auszusprechen. Beide Varianten haben zwei Gemeinsamkeiten: Erstens: Der Kunde wird nicht erfreut sein. Zweitens: Man verliert vollends die Kontrolle, an wen sich der Kunde wendet. Andererseits besteht die Möglichkeit, dem Kunden einen derjenigen Anwälte zu empfehlen, die nicht gegen Vermittler vorgehen. Auch dies birgt Risiken. Der betreffende Anwalt könnte sich „drehen“. Er könnte die klagewilligen Kunden zu einem Kollegen schicken etc. Kurzum: Einen Königsweg gibt es eher nicht, man sollte diese Frage auf jeden Fall sehr genau mit dem eigenen Anwalt besprechen, um weitestgehend die Zügel in der Hand zu behalten. Auf eigene Faust sollten keine Empfehlungen ausgesprochen werden.

Speziell im vorliegenden Fall scheint schwierig vorstellbar, was ein Anwalt für die Kunden erreichen soll. Die Gesellschaft zu verklagen ist sinnlos. Sie zahlt nicht. Die Hintermänner sind irgendwo in „Ostanatolien“ und hätten sicher nicht die Bonität, die Ansprüche nur ansatzweise zu erfüllen. Ein Insolvenzverfahren gibt es ebenfalls nicht, so dass auch dies als Betätigungsfeld für den Anlegeranwalt ausfällt. Denkbar wäre bspw. ein Vorgehen gegen Wirtschaftsprüfer.

finanzwelt: Wie unterstützen Sie Ihre Mandanten bzw. Mitglieder der Vermittlergemeinschaft darin, rechtssicher und verbindlich zu kommunizieren? Sochurek: Mein Ansatz ist hier simpel. Ich habe gut informierte Quellen, mit denen ich regelmäßig im Austausch bin. Im Rahmen der von mir gegründeten Vermittlergemeinschaft besteht das Ziel darin, den Vermittler gegenüber seinem Kunden als die primäre Informationsquelle zu installieren und als primären Ansprechpartner zu etablieren. Wer von seinem Vertrieb bzw. seinem Vermittler – üblicherweise besteht hier eine gewisse Vertrauenssituation – gut informiert wird, der hat deutlich weniger Bedarf, sich an andere Informationsquellen zu wenden, wie etwa Anlegeranwälte. Eine gelungene und rechtssichere Kundenkommunikation ist also das „A und O“ in der Krise. Ich bereite auch Rundmails vor, beantworte für meine Vermittler Einzelfallfragen, begleite die Kommunikation und stehe im Eskalationsfalls zur Seite. Insgesamt ein sehr bewährtes Vorgehen, aus diversen Massenschadensfällen erprobt, vielleicht sogar langweilig. Wer es gerne spannend möchte, dem steht es frei, sich ohne Versicherungsschutz nach Belieben verklagen zu lassen.

Sollte es in dem einen oder anderen Fall innerhalb der von mir vertretenen Vermittlergruppe doch zu einer Inanspruchnahme kommen, so wird jeder einzelne Fall von mir persönlich bearbeitet. Dies gilt auch für die Wahrnehmung der Gerichtstermine im gesamten Bundesgebiet. Um als vergleichsweise kleine Kanzlei den eigenen unbedingten Qualitätsanspruch aufrecht zu erhalten, hat Peres & Partner die Grundsatzentscheidung getroffen, in Prozessmandaten ausschließlich erfahrene Anwälte aus der Partnerebene, in diesem Fall mich selbst, einzusetzen. Prof. Dr. Holger Peres wird durch Rechtsgutachten die Prozessführung flankieren, wenn sich die kritischen Fragen herauskristallisiert haben.

finanzwelt: Was können Vermittler tun, die sich an Sie wenden möchten? Sochurek: Grundsätzlich bin ich über meine Kanzlei Peres & Partner 089 / 38 38 37 31 ansprechbar. Idealerweise sollten interessierte Vermittler das Schnellkontaktformular benutzen.

Dies alles ist völlig unverbindlich. Ich rufe die Betroffenen dann zurück und spreche individuell über deren Situation.