Bonus.Gold GmbH – Nicht alles Gold was glänzt…

29.09.2020

Nikolaus Sochurek / Foto: © Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

finanzwelt: Haben Sie bereits Erfahrung gemacht mit Anlegerkanzleien in diesem Zusammenhang und Erfahrungen mit früheren Goldinvestments? Sochurek: Naja, die wirtschaftliche Schieflage haben auch die Anlegerschützer erkannt. Das übliche Werben um Mandanten, bspw. im Internet, beginnt. Frei heraus gesagt, kann man im Wesentlichen zwei Gruppen unterscheiden: Die eine Gruppe lässt sich geschädigte Anleger vom Vertrieb selbst als Akquisitionsvehikel zutreiben und geht im Gegenzug nicht gegen den Vertrieb vor. Die andere Gruppe versucht, Anleger auf andere Weise als Mandanten zu gewinnen und bewirbt das eigene Vorgehen primär mit dem Thema „Vermittlerhaftung“.

Im Übrigen habe ich Erfahrungen mit Goldinvestments. Ich hatte bereits im Zusammenhang mit Dima24 erste Direktinvestments vertreten, damals ging es um die kanadische Henning Gold Mines Inc. Dann kamen bwf Gold, PIM Gold nunmehr eben Bonus.Gold. Ich habe sehr viele Prozesse geführt auf Vermittlerseite. Bei PIM führe ich gegenwärtig den nach meiner Kenntnis größten Fall im Hinblick auf die Schadenssumme.

finanzwelt: was können Vermittler in dieser Situation tun? Sochurek: Die Strategie an dieser Stelle ist immer gleich. Die absolute Maxime lautet, Klagen und Inanspruchnahmen von vornherein so gut als möglich zu verhindern. Dabei ist eine rechtssichere und dennoch verbindliche Kommunikation mit den eigenen Kunden unabdingbar. Hierbei gelten grundsätzlich folgende Leitlinien:

Vertriebe sollten offen und empathisch bleiben, bei Schuldzuweisungen ihr Gegenüber aussprechen lassen, jedoch nicht eigenes Fehlverhalten konzedieren. Vermittler sollten nicht die Beratungssituation bzw. die Vermittlungssituation reflektieren. Unterlagen sollten grundsätzlich nicht herausgegeben werden, außer in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit dem eigenen Anwalt. Wenn Anleger direkt dazu auffordern, irgendwelche Dokumente herauszugeben, so bleibt dem Vermittler an dieser Stelle nicht viel anderes übrig, als sich darauf zurückzuziehen, dass sein Anwalt, den er angesichts der Krise einbezogen hat, klar davon abgeraten hat. Wenn das Gespräch schon ein solches Stadium erreicht hat, dann hilft kein „rumeiern“ mehr.

Vermittler sollten keinesfalls den Kopf in den Sand stecken, dies würden Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ auffassen und im schlechtesten Fall dazu führen, dass sie sich in die Arme der Anlegerschutzanwälte begeben.

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