Berater
Wirth: Honorarberatungsgesetz ist „reiner Begriffsschutz“
(fw/kb) Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass der künftig gemäß § 34 h Gewerbeordnung (GewO) zugelassene Honorar-Finanzanlagenberater keine Provisionen von den Finanzproduktgebern annehmen darf. Zu...