KAGB: Kein Einspruch vom Bundesrat

09.06.2013

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Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (07.06.2013) den vom Bundestag verabschiedeten Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) ohne Änderungen beschlossen.

(fw/kb) Ein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses wurde nicht gestellt. Damit kann das Gesetz planmäßig am 22. Juli in Kraft treten. Es schafft ein in sich geschlossenes Regelwerk für alle Investmentfonds und ihre Manager und einen einheitlichen Aufsichts- und Regelungsrahmen für geschlossene Fonds.

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