Was tun, wenn am 1. April die Gehälter nicht gezahlt werden können?

27.03.2020

David Rölleke / Foto: © SBS Media

Es sind vor allem fünf Punkte, welche David Rölleke den Unternehmen ans Herz legt, wenn diese sich durch die aktuelle Krise durch den Corona-Virus in einer wirtschaftlichen Extremsituation befinden.

Nummer 1: Den IST-Bestand definieren

Die Unternehmen müssen in jedem Fall genau darüber Bescheid wissen, wie viel Geld ihnen noch zur Verfügung steht und welche Verbindlichkeiten in welcher Höhe im April auf sie zukommen werden. Es darf nur mit den finanziellen Mitteln gerechnet werden, die sich aktuell auf den Geschäftskonten befinden – eventuelle neue Eingänge von Zahlung dürfen nicht mit einbezogen werden. Auch müssen die Kosten berücksichtigt werden, welche die Geschäftsführer einer Firma für ihr eigenes privates Überleben benötigen. Denn, nur an die Mitarbeiter zu denken und auf das eigene Gehalt komplett zu verzichten ist nicht der richtige Weg. Schließlich brauchen Unternehmer einen freien Kopf, um ihr Unternehmen sicher durch die Krise zu steuern. Schlaf über nicht bezahlte Rechnungen zu verlieren, hilft in dieser Situation niemandem weiter.

Nummer 2: Den Kontakt zum Steuerberater suchen

Das Internet scheint in der aktuellen Zeit von Experten nur so zu wimmeln. Diese versprechen Unternehmen sofortige finanzielle Unterstützungen. Besser ist es allerdings, hier auf bereits vertraute Personen zu setzen, die wirklich nur das Beste für das Unternehmen möchten. Ansonsten besteht die Gefahr, in diesen ohnehin schon schwierigen Zeiten, in eine Falle zu geraten. Bei der Vielzahl an Meldungen zu sogenannten "Soforthilfen", passiert es schnell, dass der Überblick verloren wird. Hier gehen Unternehmer mit dem Kontakt zu ihrem eigenen Steuerberater auf Nummer sicher. In der Regel sind diese genau darüber informiert, welche finanziellen in der aktuellen Krise für Unternehmen zur Verfügung stehen. Der Steuerberater übernimmt dann gerne die Beantragung. Auch sollte das Thema einer eventuellen Aufnahme von Krediten mit dem Steuerberater besprochen werden. Es ist sehr wichtig, dass vermieden wird, eine übereilte kopflose Entscheidung zu treffen, die später negative Konsequenzen nach sich zieht.

Nummer 3: Alle anstehenden Verbindlichkeiten detailliert dokumentieren

Unternehmer sollten eine detaillierte Übersicht erstellen, in der sie die Verbindlichkeiten, die im nächsten Monat anstehen, eintragen. Hier geht es darum, die jeweiligen Zahlungsfristen zu überprüfen und die Tabelle hinsichtlich dieser gewonnen Erkenntnisse entsprechen von oben nach unten nach Fälligkeitsdatum zu sortieren. Am Ende der Tabelle steht natürlich eine Summe, die alle kommenden Verbindlichkeiten umfasst. Diese sollte dann mit dem verfügbaren Geschäftsguthaben abgeglichen werden. So kann leicht eine Kenntnis darüber erlangt werden, welche finanziellen Mittel im nächsten Monat fehlen werden. In der Theorie klingt dies nicht sonderlich kompliziert, allerdings scheitern viele Unternehmen derzeit bereits an diesem vergleichsweise einfachen Punkt. Unbedingt beachtet werden müssen bei der Aufstellung natürlich auch Daueraufträge, die jeden Monat automatisch von dem Geschäftskonto abgebucht werden.

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