Warum verstecken sich die Versicherer nur?
16.05.2019
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Je länger, desto besser
Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung mit zwölf Jahren Aufschubzeit beträgt die Kapitalabfindung bis zum Jahresbeginn 2019 im Musterfall durchschnittlich 16.640 Euro. Diese ergibt sich bei einer Einzahlung in Höhe von 14.400 Euro und einer Beitragsrendite von 2,21 %. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren hat der Kunde 24.000 Euro eingezahlt. Im Schnitt bekam er 35.481 Euro ausgezahlt, was einer Rendite von 3,59 % entspricht.
Ein Kunde, der über die letzten 30 Jahre insgesamt 36.000 Euro in seine kapitalbindende Lebensversicherung eingezahlt hat, konnte im Beispielsfall zur Fälligkeit Ende 2018 mit einer durchschnittlichen Ablaufleistung von 71.937 Euro und einer Beitragsrendite von 4,16 % rechnen. Das eingesetzte Kapital hat sich also fast verdoppelt. Auch in dieser Kategorie überzeugte die Debeka mit einer Ablaufleistung von 84.113 Euro und einer Rendite von 5,03 % am meisten.
Aufgrund der Niedrigzinsphase ist die durchschnittliche Ablaufleistung für 30-jährige Verträge zwischen 2007 und 2018 von 92.343 Euro auf 71.937 Euro gefallen, die Rendite ist um 1,5 Prozentpunkte zurückgegangen. Über die Laufzeit von 20 Jahren betrug der Rückgang der Rendite sogar 1,62 %. So lag bei dieser Konstellation die Auszahlung im Jahr 2007 noch bei 42.331 Euro und ist damit inzwischen um 7.115 Euro zurückgegangen. Noch deutlicher war der Renditerückgang bei einem Kurzläufer mit einer Laufzeit von 12 Jahren. Bei einer solchen Versicherung erzielte der Musterkunde Ende 2018 eine Ablaufleistung von 18.797 Euro, 2.245 Euro weniger als Ende 2007. Die Beitragsrendite sank damit um 2,23 Prozentpunkte.
Dass zwischen dem Langläufer und dem Kurzläufer ein so großer Rendite-Spread besteht hängt vor allem damit zusammen, dass die Langläufer von der Hochzinsphase Ende des letzten Jahrtausends profitierten.
Die Grenzen der Prognoserechnung
Für den map-report 908 wurden erstmals Hochrechnungen für Sofortrenten und Aufschubrenten angefordert. Laut den Autoren der Studie zeige die Vergangenheit zwar, dass sich Beispielrechnungen nicht für konkrete Zukunftsprognosen eignen würden, dennoch hätten diese ihre Berechtigung. So würden sie als Werkzeug dafür dienen, die Unternehmen im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern einzuordnen. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass eine Vergleichbarkeit der Berechnungsmethoden grundsätzlich gegeben sei.
Wie sich Tarife der Neuen Klassik entwickelt haben, lesen Sie auf Seite 3