Vergleich von Internetanbietern: Was beim Anbieterwechsel zu beachten ist
26.04.2022
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Kündigung nicht selbst durchführen
Der erste Fehler beim Anbieterwechsel ist es selbst dem bisherigen Anbieter zu kündigen. In dem Fall trägt der bisherige Anbieter die Kündigung im System ein. Die Leitung wird auch abbestellt. Bekommt ein neuer Kabel- oder DSL-Anbieter einen Auftrag einen Anschluss zu schalten, kann die Leitung erst bestellt werden, wenn der Anschluss vollständig abgeschaltet ist. Es kann dann zu einer tagelangen Unterbrechung der Internetverbindung kommen.
Daher unser Tipp: Beim bisherigen Internetanbieter solltest du nicht selbst kündigen, sondern die Kündigung dem neuen Anbieter überlassen. Der neue Anbieter übernimmt die erforderlichen Wechselschritte und stimmt den Anbieterwechsel – unter Umständen mit der Deutschen Telekom – ab. Es gibt einen genauen Tag für die Umstellung, so dass es keine Ausfälle gibt.
Bezüglich Kündigung des Vertrags haben Verbraucher seit 01. Dezember 2021 umfassende Rechte erhalten. So beträgt die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur noch einen Monat.
Auch die Mitnahme der Rufnummer ist auf diese Weise unkomplizierter. Der neue übernimmt bei einem Anbieterwechsel die alte Rufnummer und portiert diese.
Umzug und Anbieterwechsel
Es steht ein Umzug an? In dem Fall beauftragt der Umziehende beim aktuellen Anbieter einen Umzug. Der Anbieter sorgt für die Schaltung des Internetzugangs an der neuen Adresse. Kann der Anbieter in der neuen Wohnung oder dem neuen Haus keinen Internettarif anbieten, so besteht das Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrags.
Vermeiden sollten Kunden Anbieterwechsel und Umzug zu kombinieren. Fehler sind vorprogrammiert, da zwei Anbieter zwei verschiedene Adressen zu bearbeiten haben.
Persönliche Daten korrekt angeben
Bei der Bestellung des neuen Internet-Tarifs müssen korrekte Daten angeben werden. Die Daten müssen exakt mit den Daten beim anderen Anbieter übereinstimmen (Achtung: Ehepartner!). Läuft der Anschluss nur auf eine Person, so ist diese auch wieder anzugeben.
Folgende Daten sind bei einem neuen Auftrag korrekt anzugeben:
- Vor- und Nachname des Anschlussinhabers
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Telefonnummern, die mitgenommen werden.
Nicht möglich ist es den Anschlussinhaber zu wechseln oder Daten zu ändern. In dem Fall lehnt der Anbieter den Wechsel ab. Der Vorgang wird abgebrochen, da die Systeme der Anbieter keine Übereinstimmung der persönlichen Daten feststellen.
Ist einer der Partner verstorben, ausgezogen oder hat seinen Namen geändert, so sollten Verbraucher beim alten Anbieter zunächst die persönlichen Daten korrigieren, bevor der Anbieterwechsel erfolgt.
Die Telefonnummer kann mittlerweile kostenlos mitgenommen werden. Liegt der neue Wohnort allerdings in einem anderen Vorwahlbereich, so ist eine Rufnummernmitnahme nicht möglich.
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