Schneeballsysteme verstehen und meiden
18.12.2024
Christoph Walker, Rechtsanwalt, TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Foto: © TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Handlungsempfehlungen für Betroffene und rechtliche Aspekte
Das Betreiben von Schneeballsystemen ist in Deutschland wettbewerbsrechtlich verboten und zivilrechtlich sittenwidrig. Einschlägige Strafvorschriften finden sich unter anderem in § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie im § 263 des Strafgesetzbuches (StGB). Sollten Sie daher den Verdacht hegen, Opfer eines solchen Schneeballsystems geworden zu sein, sollten Sie...
- Beweise sammeln
Sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen wie Telefonnotizen, Prospekte, Transaktionsbelege, Verträge, E-Mails und Bildschirmfotos von Webseiten, die bei einer späteren Ermittlung hilfreich sein könnten. - Anzeige erstatten Erstatten
Sie gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. - Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) informieren
Durch eine Meldung kann die BaFin vor dem Anlageprodukt warnen und somit möglicherweise weitere Betrugsfälle verhindern. - Anwalt einschalten
Um zumindest einen Teil ihres eingesetzten Kapitals zurückzuholen, sollten Sie einen auf Anlegerschutz spezialisierten Anwalt einschalten.
Mögliche zivilrechtliche Ansprüche, die Ihr Anwalt geltend machen kann, umfassen zunächst die Rückforderung der Einlage, z. B. nach § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB, wenn das Geschäft sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB ist oder aufgrund einer arglistigen Täuschung angefochten werden kann. Schließlich könnte auch ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB in Erwägung gezogen werden. Aufgrund der weitgehend fehlenden Einsichtsmöglichkeiten der Anleger in die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Betreibers, hat der Bundesgerichtshof die notwendige Darlegungslast ein wenig relativiert: Vom Anleger müssen im gerichtlichen Prozess regelmäßig Umstände vorgetragen werden, die das Betreiben eines Schneeballsystems als naheliegend erscheinen lassen (BGH, Versäumnisurteil vom 04. Februar 2021 – III ZR 7/20). Für eine genaue Einschätzung kommt es allerdings auf die Umstände des Einzelfalls an. Aus diesem Grund ist es für geschädigte Anleger wichtig, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Fazit – Vorsicht ist besser als Nachsicht
Schützen Sie sich, indem Sie Investitionsangebote genau untersuchen. Prüfen Sie die konkrete Geschäftstätigkeit und ob ein tatsächliches Produkt oder Dienstleistung hinter dem Angebot steht. Allgemein gehaltene Angaben sind vor diesem Hintergrund mit Vorsicht zu betrachten. Achten Sie dabei auf die typischen Warnzeichen. Nur wer in transparente, nachvollziehbare und realistische Investitionen vertraut, kann sein Geld langfristig sicher und erfolgreich anlegen. TILP hilft geschädigten Anlegern seit über 25 Jahren und konnte sich in dieser Zeit ein hoch spezialisiertes Expertenteam aufbauen. Die seit Jahren von diversen Preisen ausgezeichnete Kanzlei behält stets das Wohl ihres Mandanten im Blick, ist kostentransparent und steht geschädigten Anlegern gerne beratend zur Seite.
Ein Kommentar von Christoph Walker,
Rechtsanwalt
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH