Roland erweitert Rechtsschutz

03.05.2016

Neues Deckungskonzept für Rechtsschutz für Unternehmen © djedzura - Fotolia.com

Ein Praxis-Beispiel: Entzieht das Gewerbeaufsichtsamt einem Unternehmer den Gewerbeschein, weil er gegen das MiLoG verstoßen haben soll, kann er sich mit der Unterstützung von Roland ohne eigenes Kostenrisiko zur Wehr setzen. Ein Fachanwalt führt für den Kunden die Besprechungen mit der Verwaltungsbehörde und erreicht, dass die Gewerbeerlaubnis unter Auflagen wieder erteilt wird. Der Versicherer trägt neu künftig die Kosten bis 2.500 Euro für eine anwaltliche Beratung, wenn der Kunde im Zuge eines Vergabeverfahrens Fragen zu verbotenen Preis- und Ausschreibungsabsprachen hat. Mit diesem Service lassen sich Rechtsverstöße schon im Vorhinein vermeiden – denn Kunden können ihn unabhängig vom Rechtsschutzfall einmal alle fünf Jahre in Anspruch nehmen. Ebenfalls unabhängig von einem Rechtsschutzfall bietet Roland eine exklusive Compliance-Schulung an, die von ausgesuchten externen Experten geleitet wird und die innerhalb der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden kann. Außerdem ist das Roland U-Haft-Package mit im Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen enthalten. Dietmar Braun