Pradetto schießt gegen BVK zurück
09.03.2018
Oliver Pradetto, Geschäftsführer blau direkt / Foto: © blau direkt
Kunden werden nicht aufhören online kaufen zu wollen, nur weil Makler diesen Service nicht mehr bieten können. Versicherer werden willig in die Bresche springen, denn diese unterliegen keiner der von Ihnen ausgedehnten Pflichten. Hier sind wir denn auch beim absoluten Kern des Problems angelangt: Das Überleben des Vermittlers hängt daran, dass er die Position zwischen Kunde und Produktgeber belegt. Wenn der Kunde aber nur und direkt online beim Versicherer kaufen kann, wird der Vermittler aus dieser Position ausgesperrt. Geschieht dies in einem wachsenden Marktsegment, so ist dies eine existentielle Bedrohung.
Und nicht nur Versicherer sind von den Verpflichtungen, die sie für On- & Offlinemakler ausdehnen, ausgenommen. Auch Tippgeber unterliegen diesen Pflichten nicht. Was hindert denn Check24 die Anträge einfach als Dienstleister an die Versicherer durchzuleiten und sich diese anschließend an eine Check24-Maklerservice-Gesellschaft übertragen zu lassen? Bei den Umsatzvolumina von Check24 spielen die Versicherer hier sicher mit. Nur Ihre Maklermitglieder Herr Heinz, die sind dann aus dem Spiel ausgeschlossen. In dem Sie die Barrieren für Makler im Onlinegeschäft erhöhen, nehmen sie gerade kleineren Maklern ihre Verteidigungsmöglichkeiten gegen Onlineportale, aber auch und viel schlimmer gegen Amazon, Alibaba oder Google. Durch die Ausschaltung des Maklers im Onlinegeschäft sinken die Markteintrittsbarrieren der Internetgiganten ab. Wie genau dient dies den Interessen derer, die Sie vertreten?
Und das bringt mich zu der Frage, warum Sie so etwas tun, Herr Heinz. Sie selbst begründen Ihre Haltung fortwährend mit Verbraucherschutz. Als Vermittler sind wir selbstredend am Wohl des Verbrauchers interessiert, aber zu Verbraucherschützern selbst haben viele Kollegen eher ein gespaltenes Verhältnis. Und ist es nicht eigentlich so, dass der BVK gar kein Verbraucherschützer ist, sondern Vermittlerinteressenvertreter?
Seit wann ist es Interessenvertretung von Vermittlern, Vermittler zu verklagen? Liegt es im Interesse Ihrer Mitglieder wegen Ihrer Verbandsaktivitäten abgemahnt und anschließend von Ihnen im Stich gelassen zu werden? Wessen Interesse verfolgen Sie, wenn sie die Pflichten von Maklern -gerichtlich dokumentiert- ausdehnen wollen?
Aber vielleicht habe ich das mit der Interessenvertretung auch nicht ganz verstanden. Immerhin sind die Mehrheit Ihrer Mitglieder nicht Makler, sondern Versicherungsvertreter.
Und da einer Auseinandersetzung eine Prise Emotion nicht fehlen sollte:
"Wer heute noch als Makler Mitglied im BVK ist, der würde als Rindvieh auch seinem Schlachter das Messer bezahlen."
Oliver Pradetto, Geschäftsführer blau direkt