P&R Gründer angeklagt

07.02.2019

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Der Fall P&R wird nun auch strafrechtlich relevant: Gründer Heinz Roth muss sich wohl bald vor Gericht verantworten. Ihm wird Betrug mit einer Schadenshöhe im zweistelligen Millionenbereich vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen P&R Gründer Heinz Roth erhoben. Ihm wird gewerbsmäßiger Betrug in 414 Fällen vorgeworfen, darunter in 88 Fällen unter Verursachung eines Schadens großen Ausmaßes. Die Anklage lautet zudem auf Steuerhinterziehung in 12 Fällen. Roth sitzt seit Herbst in U-Haft (finanzwelt berichtete).

Laut Anklage hat die P&R Gruppe seit 2007 mehr Container an Anleger verkauft als tatsächlich vorhanden waren. In der Folge seien in steigendem Maße Gelder von Neuanlegern zur Auszahlung vermeintlicher Renditen an Bestandsanleger verwendet worden. Somit sei die Fehlbestandsquote kontinuierlich gewachsen und habe im März 2018, als die deutschen P&R Gesellschaften zusammenbranchen (finanzwelt berichtete) mehr als 60 % betragen. Obwohl Roth bekannt gewesen sei, dass mehr Container verkauft worden seien als tatsächlich vorhanden gewesen wären, hätte sein Unternehmen noch ab Februar 2017 mit 268 Anlegern insgesamt 414 Verträge über ca. 27.000 gebrauchte Container geschlossen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wurden die Anleger auf Veranlassung von Heinz Roth bewusst nicht darüber aufgeklärt, dass das Investment durch den aus der aus dem Fehlbestand resultierenden desolaten finanziellen Situation der P&R-Gruppe insgesamt mit einem Ausfallrisiko von mindestens 50 % behaftet war. Den Anlegern sei damit ein Schaden von fast 20 Mio. Euro entstanden.

Das ist jedoch nur ein kleiner Teil des Gesamtschadens in Höhe von 3,5 Mrd. Euro, den insgesamt 54.000 P&R Anleger erlitten haben. Laut der Rechtsanwaltskanzlei MATTIL & Kollegen soll mit dem Herausgreifen nur einiger Geschädigter eine Beschleunigung und Komprimierung des Verfahrens ermöglicht werden. Laut MATTIL & Kollegen hängen die Dauer des Strafprozesses und die Höhe der Strafe u.a. davon ab, ob Roth die Vorwürfe gesteht oder bestreitet.  Sollte Roth tatsächlich verurteilt werden, heißt das für die betroffenen Anleger erst mal wenig. So müssen diese eine Schadenswiedergutmachung weiterhin in den Insolvenzverfahren und zivilrechtlichen Prozessen suchen.

Wie viel ist noch zu holen?

Ende vergangenen Jahres wurde bekannt, dass über das Vermögen von Heinz Roth das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet wurde (finanzwelt berichtete). Deshalb stellen sich viele Anleger die Frage, ob es sich lohnt eine Forderung im Privatinsolvenzverfahren anzumelden. Laut MATTIL & Kollegen ist hierbei zu berücksichtigen, dass Schadensersatzansprüche gegen Roth ab drei Jahr nach Kenntnis (also ab März 2018) verjähren. Sollte irgendwann Vermögen auftauchen, wären Ansprüche verjährt und können nicht mehr verfolgt werden.

Derzeit arbeitet der Insolvenzverwalter daran, die in der Schweiz befindlichen Vermögen von P&R in die deutschen Insolvenzverfahren zu überführen. Sobald dies abgeschlossen ist, können Überlegungen und Anstrengungen zur Verwertung des Vermögens vorgenommen werden. Es handelt sich immerhin um 640.000 Container, deren Marktwert schwer einzuschätzen ist. Die Mieten aus den Containern fließen nach wie vor auf ein Konto der P&R. (ahu)

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