HDI erweitert Betriebshaftpflichtschutz

24.04.2025

Foto: Dr. Philipp Horsch, Vorstand Geschäftsfeld Firmen/Freie Berufe, HDI Versicherung © HDI Versicherung

Die HDI Versicherung hat ihre Betriebshaftpflichtversicherung für den Handel um eine Mitversicherungslösung erweitert. Ab sofort können Online-Marktplätze über den Versicherungsschutz der Händler, die Produkte über diese Plattformen verkaufen, in Bezug auf die Produkthaftpflicht mitversichert werden. HDI wird mit dieser Option der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie gerecht.

Geschäft über Online-Marktplätze wie eBay, Otto oder Amazon ist für viele Händler tägliches Business. Gemäß der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie, die spätestens Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt sein muss, können aber Plattform-Betreiber und auch Händler für Schäden durch Produkte in Mithaftung genommen werden. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Verbraucher durch ein über den Marktplatz oder Shop vertriebenes fehlerhaftes Produkt zu Schaden kommt.

Dr. Philipp Horsch, Vorstand Geschäftsfeld Firmen/Freie Berufe der HDI Versicherung erklärt: “Nach der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie, werden künftig neben den bisherigen Haftungsadressaten wie Hersteller oder EU-Importeure unter anderem auch Händler und Online-Marktplätze subsidiär haften.“ Der Händler selbst ist für einen solchen Fall über seine Betriebshaftpflichtversicherung bei HDI versichert. Aber auch eine Online-Plattform könne zum Beispiel dann haftbar gemacht werden, wenn diese in Bezug auf das Produkt die Rolle eines Lieferanten wahrnimmt, so der HDI Vorstand.

Die HDI Versicherung hat deshalb ihren Betriebshaftpflichtschutz erweitert und bietet jetzt eine entsprechende Mitversicherung an. Ermöglicht wird dies durch den neuen Baustein „Vendors Endorsement“, der zur Betriebshaftpflicht-Versicherung von HDI hinzugebucht werden kann. Über diesen kann die Online-Plattform über die Betriebshaftpflicht des bei HDI versicherten Unternehmens abgesichert (additional insured) werden.

„Dieser zusätzliche Versicherungsschutz ist eng definiert. Er gilt ausschließlich bei Ansprüchen wegen Personen- oder Sachschäden, die durch das Produkt, das der HDI Versicherungsnehmer über die Plattform verkauft hat, entstanden sind“, ergänzt Philipp Horsch. Darüberhinausgehende Aktivitäten des Mitversicherten sind ausdrücklich nicht abgesichert. Optional bietet HDI die Absicherung auch für den direkten Export von Produkten in die USA oder Kanada an. (mho)

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