P&R – erste Gläubigerversammlungen

11.10.2018

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Der sogenannte Berichtstermin ist die erste Gläubigerversammlung in einem Insolvenzverfahren, zu der alle Gläubiger eingeladen sind. Die Leitung obliegt dem Insolvenzgericht. Der Verlauf des Berichtstermins ist in weiten Teilen gesetzlich vorgeschrieben. Die Tagesordnung ergibt sich aus dem Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht.

Ungestörte Verwertung ist Voraussetzung für frühzeitige Abschlagsverteilung

Ein zentraler Punkt der Gläubigerversammlungen ist der Bericht des Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé. Er wird darin ausführlich auf die Krisenursachen, die Hintergründe der Insolvenz und die Möglichkeiten zur Verwertung des vorhandenen Vermögens eingehen.

Wie bereits bekanntgegeben, hat die Bestandsaufnahme ergeben, dass die Zahl der von den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger verkauften Container deutlich über der Zahl der vorhandenen und verwalteten Container liegt. Während rund 1,6 Mio. Container vorhanden sein müssten, beträgt die Fehlmenge rund 1 Mio. Stück. Eine Fehlmenge besteht bereits seit Jahren und hat sich seit dem Jahr 2007 immer weiter vergrößert.

Nach den Ergebnissen der Bestandsaufnahme haben die deutschen Gesellschaften über viele Jahre hinweg Verträge mit Anlegern über Container geschlossen, die es de facto nie gegeben hat und die auch nicht angeschafft wurden. Vielmehr wurden die neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber "Altanlegern" zu begleichen.

Oberstes Ziel für die Insolvenzverwalter ist weiterhin die Minimierung der Schäden der Anleger durch eine bestmögliche Verwertung der vorhandenen Container-Flotte. Dies setzt eine koordinierte Verwertung innerhalb der deutschen Insolvenzverfahren voraus. Die Anleger werden dann über die auf ihre Insolvenzforderungen gezahlte Quote an den Erlösen aus der koordinierten Verwertung partizipieren.

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