P&R – erste Gläubigerversammlungen

11.10.2018

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Um allen Gläubigern einen möglichst schnellen und ungehinderten Zugang zu den Gläubigerversammlungen zu ermöglichen, bittet die Insolvenzverwaltung um die Beachtung folgender Hinweise:

  • Aufgrund der hohen Zahl der Anmeldungen sollten Teilnehmer möglichst frühzeitig, d. h. möglichst bereits vor oder spätestens zum jeweils angegebenen Einlassbeginn vor Ort sein, da die Sicherheits- und Einlasskontrollen ebenso wie die Akkreditierung erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch nehmen werden. Um die bei Gerichtsterminen üblichen Sicherheitskontrollen zu erleichtern bzw. zu beschleunigen, werden die Teilnehmer gebeten, kein Gepäck mitzunehmen und auch keine gegebenenfalls als "gefährlich" einzustufenden Gegenstände mit sich zu führen.
  • Für den ersten Berichtstermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH Grünwald (Az. 1542 IN 728/18) beginnt der Einlass am Mittwoch, 17.10.2018, um 8:00 Uhr. Bislang haben sich für diese Versammlung bereits über 4.000 Anleger angemeldet.
  • Für die beiden weiteren Berichtstermine im Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH Grünwald (Az. 1542 IN 726/18), sowie über das Vermögen der P & R Transport-Container GmbH Grünwald (Az.1542 IN 1127/18) beginnt der Einlass jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn (am 18.10.2018 ab 9:00 Uhr bzw. ab 14:00 Uhr). Für die Gläubigerversammlungen dieser beiden Gesellschaften haben sich bislang etwa 3.200 bzw. 1.900 Anleger angemeldet.
  • Alle teilnehmenden Gläubiger oder ihre Vertreter werden gebeten, ihre Zutrittskarte, die dem Anschreiben des Insolvenzverwalters beigefügt war, mit zum Termin mitzubringen. Für die Einlasskontrolle müssen sie sich zudem mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen können. Ohne amtlichen Lichtbildausweis ist kein Zugang möglich. Sollten sie als Vorstand oder Geschäftsführer bzw. Vertreter einer juristischen Person teilnehmen wollen, müssten sie zudem einen aktuellen Handelsregisterauszug (max. einen Monat alt) mitbringen, um ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.
  • Die Zulassung von Gästen zur Gläubigerversammlung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch für Ehepartner, die nicht selbst Gläubiger sind. Gläubiger, die Hilfe benötigen, sollen dies bei der Akkreditierung glaubhaft machen, etwa durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises. Auch in diesem Fall ist nur eine Person zur Unterstützung zugelassen.
  • Gläubiger, die sich durch einen Anwalt vertreten lassen, müssen diesem zuvor eine entsprechende Vollmacht ausstellen. In diesem Fall soll auch die Zutrittskarte (soweit vorhanden) an den Anwalt weitergegeben werden. Wir empfehlen den Anwälten, höchst vorsorglich auch ihre Originalvollmachten mit zu den Terminen zu nehmen.
  • Gläubiger, die sich durch eine andere Person (vor allem Familienangehörige) vertreten lassen, müssen diesen ebenfalls eine schriftliche Vollmacht erteilen. Im Falle einer Vertretung durch Personen, die kein Anwalt sind, ist die Vollmacht im Original nebst amtlichem Lichtbildausweis zum Berichtstermin mitzubringen.
  • Zur Sicherheit sollten Teilnehmer auch einen Nachweis für die Anmeldung der Forderung bei sich führen (Kopie der Forderungsanmeldung).

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