Leistungshoch
17.02.2020
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Darüber hinaus bestehe für PKV-Mitglieder ärztliche Therapiefreiheit ohne Druck von Budgetgrenzen, ein schnellerer Zugang zu medizinischen Innovationen oder auch die Möglichkeit der Wahrnehmung ambulanter Arzttermine im Krankenhaus. Sautter sieht jedoch auch Probleme: „Trotzdem machen uns zunehmend aufsichtsrechtliche Vorgaben hinsichtlich moderner Präventionsthemen im Segment E-Health zu schaffen.“ Es gebe noch keine Zeitreihen über jene Angebote, die nach herkömmlicher Kalkulation eingerechnet werden könnten. Insofern fehle der PKV die Finanzierungsgrundlage für entsprechende Angebote. Es dürfe aber nicht dazu kommen, dass die private Krankenversicherung, die sich immer als Innovationstreiber im Gesundheitssystem bewährt und medizinischen Fortschritt vorfinanziert habe, regulatorisch in die Zange genommen werde, während die GKV über das Digitalisierungsgesetz jetzt Gesundheits-Apps für ihre Kunden anbieten könne.
Mehr als nur Zusatz
Natürlich sind auch Zusatzpolicen ein eminent wichtiges Geschäftsfeld der PKV – mit zunehmender Bedeutung für die Verbraucher. Die Zahl der privaten Zahnzusatzversicherungen beispielsweise ist im Jahr 2018 deutlich gewachsen. Nach den vorläufigen Geschäftszahlen der PKV nahm sie um etwa 343.000 Versicherungen oder plus 2,2 % zu. Erstmals haben nun mehr als 16 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung. „Der Trend zu mehr privater Vorsorge ist ungebrochen“, weiß Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes. Zahntarife sind die populärsten privaten Zusatzversicherungen. Darüber hinaus könnten solche Policen weitere Leistungen mit abdecken, die die GKV in der Regel nicht übernehme – z. B. im Bereich der Kieferorthopädie für Erwachsene. Für Sautter sind Zusatzpolicen für Zahnersatz denn auch die tragende Säule der privaten Krankenzusatzversicherungen „Zusatzversicherungen sind stark an den Bedürfnissen der Verbraucher orientiert. Und die größte finanzielle Lücke – im doppelten Sinn des Wortes – tut sich eben beim Zahnersatz auf“. Gleichwohl spürten Verbraucher auch den Mehrwert etwa bei Wahlleistungstarifen im Krankenhaus, bei Zusatztarifen im Heilpraktiker- und IGEL-Segment oder im Pflegebereich. Das bestätigt nicht nur Debeka-Vorstand Weber: „Neben der Zahn-Zusatzversicherung hat auch die Krankenhaus-Zusatzversicherung große Anteile an diesem Segment.“ Näheres dazu ergibt sich aus einer Erhebung der Gothaer in Kooperation mit forsa vom vergangenen Herbst. Hierbei wurden die Präferenzen der Bundesbürger hinsichtlich einer Krankenhaus-Zusatzversicherung erfragt. 81 % der Befragten ist danach die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer statt in einem Mehrbettzimmer am wichtigsten. Lediglich für gut ein Drittel (36 %) der Befragten ist die Behandlung durch den Chefarzt am wichtigsten. Für Befragte mit einem Haushaltseinkommen unter 1.500 Euro im Monat steht die Befreiung von der Zuzahlung mit 81 % ganz oben auf der Wunschliste. Personen mit Kindern im Haushalt ist das Rooming-in, also die Möglichkeit, im Krankenzimmer des Kindes übernachten zu können, wichtig oder sehr wichtig (86 %). (hdm)