Kfz-Versicherung – aber welche?

28.09.2018

Was ist bei einer Kfz-Versicherung wirklich wichtig? / Foto: © nd3000 - adobe.stock.com

Rabattschutz

Rein vom Wort her irritiert der Rabattschutz Versicherungsnehmer, die sich nie großartig mit dem Thema befassen. Was soll schon ein »Schutz vor Rabatten« sein? Letztendlich handelt es sich beim Rabattschutz tatsächlich um einen Schutz, der jedoch einen Rabatt schützt: den Schadensfreiheitsrabatt.

  • Begrifflichkeit - der Rabattschutz wird auch als Rabattretter bezeichnet, eine wesentlich bessere Bezeichnung.
  • Hintergrund - jeder Autofahrer wird in eine Schadensfreiheitsklasse eingeteilt. Sie berechnet sich nach der Länge des Führerscheinbesitzes und der Dauer der Schadenfreiheit. Fahranfänger steigen in die Klasse 0 ein und arbeiten sich langsam hoch. Die Schadenfreiheitsklasse hingegen bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Rabatt auf den Beitrag erhält, den Schadenfreiheitsrabatt. Umso höher die Schadensfreiheitsklasse ist, desto höher ist auch der Rabatt.
  • Unfall - verursacht der Versicherungsnehmer einen Unfall, geschieht nun eines: die Klasse wird zurückgestuft und der Versicherungsnehmer zahlt ab dem nächsten Versicherungsjahr einen durch den geringeren Rabatt erhöhten Beitrag. Die Versicherungen gehen bei der Rückstufung übrigens unterschiedlich vor. Einige Versicherungen halbieren die Einstufung

Genau hier setzt der Rabattschutz an. Wählt ein Autofahrer einen Tarif mit Rabattschutz und verursacht einen Unfall, wird er zwar zurückgestuft, behält jedoch seinen alten Rabatt bei. Dies funktioniert jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer weiterhin bei dieser Gesellschaft und in dem Tarif bleibt. Wechselt er die Autoversicherung, geht dieser Schutzanker verloren und die Beiträge orientieren sich an der tatsächlichen Schadensfreiheitsklasse.

Grundsätzlich bedeutet der Rabattschutz einen Aufpreis, dessen Höhe unbedingt verglichen werden muss. Steht er in einem ungünstigen Verhältnis zur eigentlichen Einsparung, lohnt er sich nicht.

Weitere wichtige Merkmale

Viele weitere Merkmale der Versicherung betreffen die Kaskoversicherungen. Im Falle der Teilkaskoversicherung werden auch einige Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert, die Vollkaskoversicherung kommt sogar für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug nach einem selbst verursachten Unfall auf. Dennoch gibt es Tücken:

  • Marderbisse - sie kommen häufig vor und stehen ebenso häufig in den Leistungen der Teil- und Vollkasko. Autofahrer sollten hier jedoch auf den Zusatz achten, dass auch Schäden, die mit dem Marderbiss im Zusammenhang stehen, unter die Leistungen fallen. Ansonsten würde nur der angebissene Schlauch abgegolten sein, nicht aber der Motorschaden, der durch das Starten des Fahrzeugs entstand.
  • Wild-/Tierunfälle - auch hier gibt es Tücken. In der Teilkasko sind oft nur Unfälle mit Haarwild versichert. Wer jedoch ländlich wohnt, der sollte unbedingt darauf achten, dass Unfälle mit Nutztieren abgegolten sind. Anderenfalls ersetzt die Versicherung keine Schäden, die durch das durch den Zaun gebrochene Vieh entstanden.
  • Neupreisentschädigung - dieser Punkt ist sehr wichtig. Gegen einen Aufpreis können Versicherte in der Vollkaskoversicherung für zwölf oder vierundzwanzig Monate eine Neupreisentschädigung vereinbaren. Nun erhalten sie bei einem Totalschaden den Neuwert des Fahrzeugs erstattet, nicht den Restwert. Diese Variante lässt sich übrigens auch auf Gebrauchtwagen anwenden, hier kommt die Kaufpreisentschädigung zur Geltung.

Zusätzlich sollte niemand eine Autoversicherung abschließen, die nicht den Passus »Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit« beinhaltet. Diese Regelung kommt bei den Kaskoversicherungen zum Tragen und ist dann wichtig, wenn dem Versicherungshalter aus Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit ein Unfall geschieht. Zusätzlich werden in Zukunft auch Leistungen wie die Telematik flächendeckend Einzug erhalten mit denen Versicherte weiter sparen können.

Fazit - Verträge genau prüfen

Bei der Wahl der richtigen Kfz-Versicherung sollte niemals einzig auf den Preis, sondern immer mit auf den Inhalt geschaut werden. Etliche Zusatzleistungen oder verbesserte Leistungen kosten zwar einen geringen Aufpreis, doch lohnen sie sich am Ende. Dies trifft insbesondere auf die Neupreis-/Kaufpreisentschädigung zu. Was nutzt es einem Versicherungsnehmer, wenn die Vollkasko nur den Restwert erstattet, die Autofinanzierung jedoch weiterhin abbezahlt werden muss?

Autorin: Hannah Müller