Insolvenz der BC Connect GmbH und ihre Folgen für Vermittler und Vertriebseinheiten?
11.11.2021
Nikolaus Sochurek, Rechtsanwalt, Partner bei Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB / Foto: © Peres & Partner
finanzwelt: Wie können Vermittleranwälte die Vertriebe unterstützen? Sochurek: Mein Ansatz ist hier relativ simpel. Ich habe diverse gut informierte Quellen, mit denen ich regelmäßig im Austausch bin. Im Rahmen der von mir gegründeten Vermittlergemeinschaft besteht das Ziel darin, den Vermittler gegenüber seinem Kunden als die primäre Informationsquelle zu installieren und als primären Ansprechpartner zu etablieren. Wer von seinem Vertrieb bzw. seinem Vermittler – üblicherweise besteht hier eine gewisse Vertrauenssituation – gut informiert wird, der hat deutlich weniger Bedarf, sich an andere Informationsquellen zu wenden, wie etwa Anlegeranwälte. Eine gelungene und rechtssichere Kundenkommunikation ist also das „A und O“ in der Krise.
finanzwelt: Teilweise werden Angebote zur Zusammenarbeit von Seiten der Anlegerschutzanwälte angeboten, wie sollte man mit solchen Angeboten umgehen? Sochurek: Ich kenne diese Angebote natürlich, die teilweise direkt über die Kanzleien kommen, teilweise über irgendwelche Anlegerschutzvereine, hinter denen wiederum Kanzleien stehen.
finanzwelt: Wie lautet nun ihr konkreter Ratschlag an die Vermittler und Vertriebe? Sochurek: Es bleibt jetzt zunächst erstmal abzuwarten, wie sich das Insolvenzverfahren entwickelt respektive, ob ein solches eröffnet wird. Einige Vermittler gehen davon aus, dass es eröffnet werden wird. Inwieweit diese Information belastbar ist, kann ich nicht beurteilen. Den Vermittlern kann nur geraten werden, erstmal einen kühlen Kopf zu bewahren. Ferner sollten die vorgenannten Grundsätze für die Kundenkommunikation für diese erste Phase berücksichtigt werden.
finanzwelt: Kann der Ansatz des kollektiven Rechtsschutzes auch hier fruchtbar gemacht werden? Sochurek: In der von mir gegründeten Vermittlergemeinschaft versuche ich, Wissen zu bündeln und mittels eines Newsletters Hinweise zu geben bezüglich aktueller Entwicklungen und der jeweils richtigen Verhaltensweise. In anderen Komplexen haben wir sehr positive Erfahrungen gemacht mit einer individuellen Präventivberatung, bei der die einzelnen Vermittler sich dann auch individuelle an mich wenden können, um Taktiken und Kommunikationsmuster im Einzelfall zu erarbeiten. Ich überprüfe dann geplante Mailings des Vertriebs und schätze auch individuelle Haftungsrisiken ein. Ausdrücklich empfehle ich die Lektüre der oben verlinkten Informationsseite, völlig unabhängig, ob Vermittler sich der Gemeinschaft anschließen oder nicht. Dort wird die Rechtslage und die Haftungsrisiken erläutert.
Eine unverbindliche Anmeldung zu der von mir initiierten Vermittlergemeinschaft kann hier erfolgen. Die Anmeldung ist unverbindlich, die Vorteile des kollektiven Rechtsschutzes können dort auch nachgelesen werden. Aber es sollten die Mechanismen und Vorteile des kollektiven Rechtsschutzes nicht der Anlegerschutzindustrie überlassen werden!
Nikolaus Sochurek ist auf die Vertretung von Vermittlern und Finanzdienstleistern spezialisiert. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt sowohl die vorgerichtliche Deeskalationsberatung dar als auch die gerichtliche Haftungsabwehr, falls es zu streitigen Auseinandersetzungen kommt. Er gilt als sehr erfahrener Prozessanwalt.