Insolvenz der BC Connect GmbH und ihre Folgen für Vermittler und Vertriebseinheiten?
11.11.2021
Nikolaus Sochurek, Rechtsanwalt, Partner bei Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB / Foto: © Peres & Partner
Vermittleranwalt Nikolaus Sochurek, den viele in unserer Branche kennen dürften, gibt Antworten auf erste Fragen, was Vermittler tun können. Eine ausführliche Darstellung der Hintergründe und eine erste Aufarbeitung von Rechtsfragen finden Sie unter diesem Link: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bc-connect-gmbh-rechtsrat-fuer-vermittler-194545.html
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Frank Rüdiger Scheffler aus der Kanzlei Tiefenbacher bestellt. Die Entscheidung über die Eröffnung steht noch aus.
finanzwelt: Wie sollten Vermittler sich grundsätzlich gegenüber den Kunden verhalten? Sochurek: Vertriebe sollten keinesfalls den Kopf nicht in den Sand stecken, dies würden Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ auffassen und im schlechtesten Fall dazu führen, dass sie sich in die Arme der Anlegerschutzanwälte begeben.
finanzwelt: Sollten eigene Fehler eingeräumt werden? Sochurek: Nein, keinesfalls eigene Fehler konzedieren. Den Focus immer wieder darauf legen, dass der Verlust nicht durch den Vermittler zu verantworten ist sondern durch die Hintermänner. Stellen Sie sich vor, es würde ein Tonbandgerät mitlaufen, wenn Sie als Vertrieb mit Ihren Kunden sprechen. Reflektieren Sie auf keinen Fall die Beratungssituation bzw. die Vermittlungssituation. Keinesfalls sollte die damalige Vermittlungssituation reflektiert werden oder gesagt werden, dass die Anlage damals ja „sicher“ erschien. Sowas kann in einem Prozess gegen den Vermittler verwendet werden.
finanzwelt: Oftmals verlangen Kunden in vergleichbaren Situationen Vermittlungsdokumentationen oder Zeichnungsscheine o. ä. bzw. deren Herausgabe. Wie soll hiermit umgegangen werden? Sochurek: Unterlagen sollten grundsätzlich nicht herausgegeben werden. Wenn Anleger direkt dazu auffordern, irgendwelche Dokumente herauszugeben, so bleibt dem Vertrieb an dieser Stelle nicht viel anderes übrig, als sich darauf zurückzuziehen, dass der Anwalt davon klar abgeraten hat. Wenn das Gespräch schon ein solches Stadium erreicht hat, dann hilft kein „rumeiern“ mehr.
finanzwelt: Wie lassen sich enttäuschte Kunden nach ihrer Erfahrung beschwichtigen? Sochurek: Die Sorgen der Kunden ernst nehmen, das Gespräch suchen und die nun folgenden Abläufe, beispielsweise im Insolvenzverfahren erklären. Hierbei darauf achten, dass es sich um eine allgemeine Darstellung handeln sollte, nicht bezogen auf den individuellen Kunden im Einzelfall. Das wäre unerlaubte Rechtsberatung. Der Vermittler muss als zentrale Informationsquelle für den Kunden installiert werden, damit sich der Kunde nicht an andere Quellen wendet, bspw. die Anlegerschutzindustrie.
Weiter auf Seite 2