Es kracht erneut zwischen BVK und Check24

26.11.2019

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Ebenfalls optimistisch zeigte sich Check24: So teilte das Vergleichsportal gegenüber finanzwelt mit, dass das Gericht in einer offenen Verhandlung von beiden Seiten Argumente in dieser spannenden und umstrittenen Rechtsfrage gesehen hätte. "Keineswegs ist für das Gericht der Fall so eindeutig, wie es der BVK gerne öffentlichkeitswirksam darstellt", so die Mitteilung von Check24, wo man sich weiterhin von der Konformität der Versicherungs-Jubiläums-Deals mit dem Provisionsabgabeverbot überzeugt zeigt. So sei es bei dem Angebot weder um eine Reduzierung der vom Versicherungsnehmer versicherungsrechtlich geschuldeten Versicherungsbeiträge noch um eine Weitergabe der von den Versicherungsvermittler vereinnahmten Provision gegangen. Die Aktion ist somit aus Sicht von Check24 VAG-konform. Im Rahmen der Aktion seien weder bestimmte Versicherungen oder Tarife präferiert worden und es sei lediglich darum gegangen, die Treue der Kunden zu belohnen, "völlig losgelöst von dem konkret abgeschlossenen Versicherungsvertrag und den insoweit von den jeweiligen Vermittlungsgesellschaften vereinnahmten Provisionen."

Der BVK bezeichnet seine Klage als einen konsequenten Schritt zum Schutz der Verbraucher. Sollte das Gericht Check24 Recht geben, befürchtet der BVK, dass weitere Marktteilnehmer es dem Vergleichsportal gleich tun können und das Gesetz somit gänzlich ausgehöhlt würde. Dieser Argumentation wird bei Check24 wenig Glauben geschenkt. "Dem BVK scheint es mit der Klage erneut nicht um die Verbraucher zu gehen, sondern nur um den persönlichen Kreuzzug von Herrn Heinz gegen CHECK24", teilte das Vergleichsportal mit.

Das Verfahren wird am 4. Februar 2020 fortgeführt.

Dass Check24 und der BVK sich vor Gericht sehen, ist nicht neu: Vor einigen Jahren lieferten sich beide Parteien einen erbitterten Rechtsstreit um die Ausgestaltung der Erstinformation (finanzwelt berichtete). (ahu)