Erste gerichtliche Inanspruchnahme eines PIM-Vermittlers
28.11.2019
Nikolaus Sochurek / Foto: © Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
finanzwelt: Haben Sie gegenwärtig neue Informationen zum aktuellen Sachstand?
Sochurek: Nein, die Informationslage ist weiterhin relativ dünn. Auch die Seite der PIM selbst, auf der jetzt die Bekanntgabe der Insolvenz prangt, ist nicht besonders informativ und sehr knapp gehalten.
Besondere neue Erkenntnisse liegen mir nicht vor. Jedenfalls nicht in Bezug zur Thematik der Vermittlerhaftung, außer natürlich die vorstehend geschilderte Klage.
Nicht zuletzt zum Zwecke der Informationsgewinnung und Informationsbündelung habe ich, wie schon in diversen anderen Massenschadensfällen, eine Vermittlergemeinschaft ins Leben gerufen. Dieser sind bereits zahlreiche Vermittler beigetreten. Ziel ist zum gegenwärtigen Stadium die Informationsgewinnung und der Austausch über aktuelle Themen, insbesondere wenn es zu Inanspruchnahmen kommt. Die Vermittlergemeinschaft vertritt ausschließlich Vermittlerinteressen und hat keine Verbindung zu den Initiatoren. Einen Link zur Vermittlergemeinschaft finden Sie hier:
www.finanzberaterhaftung.de/vermittler-der-pim-gold-investments/
Der Beitritt ist vollkommen kostenlos und unverbindlich. Er ist unabhängig von einer Mandatierung meiner Sozietät und begründet insbesondere auch keine Mandatierung. Jeder beitretende Vermittler erhält zu Beginn ein Merkblatt für Vermittler zum richtigen Umgang bei einer denkbaren Inanspruchnahme.
Die Vermittlergemeinschaft respektive meine Sozietät steht auch in Kontakt zur IG-PIM. Dies im Wesentlichen zum Zwecke der Informationsgewinnung und des Austausches.