D&O-Versicherung: Private Vermögensschäden vermeiden
02.03.2021
Markus Röttges, Inhaber R+V Generalagentur Markus Röttges / Foto: © Markus Röttges
Pflichtwidriges Handeln kann gegenüber der GmbH zu Schadensersatzzahlungen führen
Die vielfältigen Fälle aus der Praxis belegen, dass Gesetzgeber und Gerichte nicht zu Späßen aufgelegt sind. Die Gesetzgebung in Deutschland ist nämlich eindeutig. Vor allem seien Vorwürfe an der Tagesordnung, der Geschäftsleiter habe gegen die (Sorgfalts-)Pflichten des „ordentlichen Kaufmanns“ (siehe § 347 Handelsgesetzbuch und auch § 43 GmbH-Gesetz) verstoßen. So muss auch der Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei allen GmbH-Geschäften anwenden, auf der Grundlage der Vorgaben der Gesellschafter den Gesellschaftszweck aktiv fördern und Schaden von der GmbH abwenden. Pflichtwidriges Handeln kann gegenüber der GmbH zu Schadensersatzzahlungen führen. Selbst Gesellschafter-Geschäftsführer sollten sich nicht zu sicher fühlen: Denn es können zahlreiche Fälle auftreten, in denen sich auch Inhaber einer GmbH Haftungsrisiken ausgesetzt sehen und dementsprechend finanzielle Sanktionen durch Dritte drohen können. Davor schützt auch die GmbH nicht, die oftmals als Haftungsbeschränker per excellence wahrgenommen werden.
Als Schutz vor diesen Haftungsfällen hat sich die D&O-Versicherung als Vermögensschadenhaftpflicht bewährt. Unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens bieten professionelle D&O-Versicherungen Lösungen für Vorstände, Geschäftsführer, Kuratoriums-Mitglieder, Aufsichtsräte, Beiräte und leitende Angestellte. Das zentrale Leistungsversprechen der D&O-Police ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Organhaftung. Der Versicherungsschutz umfasst Sorgfaltspflichtverletzungen ohne Vorsatz beziehungsweise wissentliche Pflichtverletzung, die zu Vermögensschäden führen. Es werden der Anspruch auf Erstattung der Abwehrkosten für den Fall der unbegründeten Inanspruchnahme (Rechtsschutzfunktion) und der Anspruch auf die Freistellung von begründeten Schadensersatzforderungen (Freistellungsfunktion) abgesichert. Wie wichtig die D&O-Versicherung geworden ist, zeigt eine Auswertung des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.). Danach liegt das gesamte Marktvolumen bei D&O-Versicherungen in Deutschland bei rund 500 Millionen Euro.
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