Bundesregierung zieht falsche Lehren aus Wirecard Skandal
15.10.2020
Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbandes / Foto: © VOTUM
Wirecard Skandal kein Beleg für Missstand bei Anlagevermittlern
Befremdlich ist auch, wenn die Bundesregierung am Beispiel Wirecard ausführt, dass es eine Stärkung der hoheitlichen Aufsichtskompetenzen im Bereich des Anlegerschutzes und der Finanzmarktaufsicht bedarf und hier die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler als vermeintliche Konsequenz anführt.
Im Bereich der Finanzanlagenvermittler hat es in den zurückliegenden Jahren keine Skandale gegeben, die eine Stärkung der hoheitlichen Aufsichtskompetenzen begründen könnten. Skandalträchtige Missstände sind tatsächlich, wie bei Wirecard, auf der Ebene eines, zumindest teilweise, BaFin überwachten DAX Unternehmens, bei den kontrollierenden Wirtschaftsprüfern und auch bei betrügerisch tätigen Emittenten von Kapitalanlagen zu beobachten. Diese wurden, wie etwa das Unternehmen P & R bei der Zulassung ihrer Kapitalanlageprodukte von der BaFin unzureichend kontrolliert.
Der Fall Wirecard und auch die vorausgegangenen Skandale sind daher keineswegs Indikatoren dafür, dass der BaFin weitere Zuständigkeiten im Bereich der Finanzanlagenvermittler zuzuweisen, sondern tatsächlich ihre Aufsichtskompetenzen in ihrem Kernbereich zu stärken und die Behörde so aufzustellen, dass sie den Skandalen nicht mit Abstand von Jahren hinterherläuft. Auch bei dem am Bankenstandort Deutschland im zweistelligen Milliardenumfang betriebenen Cum-Ex Geschäften hat die BaFin in der Vergangenheit eine unwürdige Zuschauerrolle eingenommen.
Die Bundesregierung tut gut daran, darauf zu achten, dass sich nicht durch Skandale, wie Wirecard und Cum-Ex, bei den Anlegern aber auch bei den kleinen und mittelständischen Steuerzahlern, die bereits zu beobachtende Staatsverdrossenheit verstärkt. Mittelstandsfeindliche gesetzgeberische Eingriffe in einen gut funktionierenden Aufsichtsmechanismus, wie bei den Finanzanlagevermittlern, sind hierfür nicht geeignet.
Kommentar von Rechtsanwalt Martin Klein, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VOTUM Verbandes unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen