Bundesregierung zieht falsche Lehren aus Wirecard Skandal

15.10.2020

Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbandes / Foto: © VOTUM

Finanzpolitiker der CDU/CSU lehnen Gesetzesentwurf ab

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion haben deutlich erkannt, dass der geplante Gesetzesentwurf sich auch gegen die selbstständige Existenz der betroffenen Finanzanlagenvermittler richtet. Es ist etwas ganz anderes, wenn man seinen gewählten Beruf auf Grund einer eigenständigen Berufszulassung ausübt, oder nur von der bestehenden Erlaubnis eines Vertragspartners partizipiert und damit nicht nur ein stückweit die Eigenständigkeit verliert, sondern auch im Falle eines Wechsel der Partnerschaft dem Risiko ausgesetzt ist, eine eigenständige Tätigkeit nicht mehr weiter verfolgen zu können. Eine solch mittelstandsfeindliche Politik, die sich unmittelbar gegen die Selbstständigen richtet, sollte in der Union zu Recht weiter auf Widerstand stoßen. Gerade die zitierte Äußerung von Frau Roegele hat im Rahmen der Anhörung im Finanzausschuss zu einem erheblichen Befremden geführt, umso unverständlicher ist es, dass sich die Bundesregierung in ihrer Antwort ahnungslos gibt.

Internationale Geldwäsche ist keine Aufgabe von Landesbehörden

Von erschütternder Naivität oder aber Unkenntnis zeugt aber auch, dass die Bundesregierung die Aufrechterhaltung ihrer Pläne, die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler auf die BaFin zu übertragen, weiterhin mit einer Stärkung der Geldwäscheaufsicht begründet.

Hier heißt es in Antwort 2:

„Laut Koalitionsvertrag soll zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin übertragen werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden. Der Fall Wirecard zeigt, dass die Geldwäscheaufsicht auf Länderebene gestärkt werden sollte. Zudem folgt aus den Vorkommnissen um Wirecard ein Bedarf hinsichtlich einer Stärkung hoheitlicher Aufsichtskompetenzen im Bereich des Anlegerschutzes und der Finanzmarktaufsicht.“

Dieser Teil der Antwort der Bundesregierung lässt befürchten, dass die richtigen Lehren aus dem Wirecard Skandal weiterhin nicht gezogen wurden. Wirecard ist ein Exempel dafür, dass eine Geldwäscheaufsicht auf Länderebene im Fall derartig international tätiger Finanz- und Zahlungsdienstleister der völlig fehlerhafte Ansatz ist. Bei Wirecard stritten sich die BaFin und die Bezirksregierung Niederbayern darum, wer die Verantwortung im Bereich der Umsetzung zur Geldwäscheprävention für das Unternehmen trägt. Tätig geworden ist am Ende keiner.

Es kann nicht ernst gemeint sein, dass nunmehr behauptet wird, man kann den Geldwäscheaktivitäten international tätiger Zahlungsabwickler damit begegnen, dass man Mitarbeiterstellen auf der Ebene von Landesbezirksregierungen schafft. Hier muss es eine schlagkräftige Aufsicht bei einer zentralen Behörde, wie es die BaFin idealiter sein könnte, geben. Gerade für solche Aufgaben ist sie prädestiniert, nicht jedoch für Aufsichtsaktivitäten gegenüber regional in Deutschland tätigen Finanzanlagevermittlern.

Warum der Wirecard Skandal die Anlagevermittler nicht tangiert, lesen Sie auf Seite 3