Baufinanzierung: Förderkredite einbeziehen

02.01.2020

Dr. Marc-Oliver Lux, Geschäftsführer Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG in München / Foto: © Dr. Lux & Präuner

Absicherung von Einnahmenverlust, Krankheit oder gar der Todesfall

Die Absicherung der Finanzierung beginnt schon mit der Vertragsunterzeichnung. Idealerweise sollte der Darlehensvertrag erst unterzeichnet werden, wenn der Notartermin innerhalb der nächsten 14 Tage ansteht. Solange kann die Finanzierung noch widerrufen werden. Sollte während der Finanzierung ein Einkommen wegfallen, ist die einfachste Möglichkeit, die Tilgung zu reduzieren - vorausgesetzt, die liegt nicht schon am unteren Ende der Möglichkeiten. Ist keine Tilgungsanpassung möglich, hilft nur eine Verhandlung mit der Bank. Tilgungsfreie Phasen sind in der Regel zwar nicht vorgesehen. Einige Banken bieten bei entsprechenden Ereignissen aber ein Aussetzen der Raten an. In der Regel müssen aber zumindest die Zinsen fortgezahlt werden.

Um die Finanzierung für einen Todesfall abzusichern, hilft eine Restschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung. Stirbt etwa der Hauptverdiener eines Haushalts, kann die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung den Hinterbliebenen die Finanzierung gewährleisten. Eine Restschuldversicherung verspricht, auch bei Jobverlust oder Krankheit einzuspringen. Der Bundesverband Verbraucherzentrale mahnt jedoch zur Vorsicht bei diesen Produkten, die häufig mit dem Kreditvertrag abgeschlossen werden. Sie seien meist teuer und schränkten die Auszahlung im Kleingedruckten oft erheblich ein.

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Kolumne von: Dr. Marc-Oliver Lux Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG