Baufinanzierung: Förderkredite einbeziehen
02.01.2020
Dr. Marc-Oliver Lux, Geschäftsführer Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG in München / Foto: © Dr. Lux & Präuner
Förderdarlehen von der KfW können sich lohnen. Der Klassiker ist das KfW-Eigentumsprogramm mit einem Volumen bis zu 50.000 Euro. Ansprechpartner ist die finanzierende Bank oder ein Finanzierungsvermittler. Denn die Darlehen werden von der durchleitenden Bank beantragt. Für manche Darlehen gibt es auch Tilgungszuschüsse.
Baukindergeld
Familien mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro haben Anspruch auf 1.200 Euro pro Jahr über zehn Jahre. Der gleiche Betrag wird für jedes weitere Kind gezahlt, und mit jedem weiteren Kind erhöht sich auch der Höchstbetrag des zu versteuernden Einkommens um weitere 15.000 Euro. Das Baukindergeld kann zum Beispiel für Sondertilgungen verwendet werden, um gerade bei größeren Familien früher das Ziel der Schuldenfreiheit zu erreichen.
Finanzierung bei Scheidung
Trennen sich Eheleute während der Rückzahlphase, kann das teuer werden. Hat nur ein Ehepartner den Vertrag unterzeichnet, muss theoretisch auch nur er oder sie den Kredit abbezahlen. Haben beide den Kreditvertrag unterzeichnet, sind auch beide zur Tilgung des Kredits verpflichtet. Im Zweifel kann sich der Kreditgeber sogar aussuchen, von wem er die Rückzahlung verlangt. Können sich die künftigen Ex-Eheleute selbst nicht einigen, wer wohnen bleiben darf und wie die künftigen Zahlungsmodalitäten geregelt werden, bleibt oft nur noch ein Verkauf. Erfolgt der innerhalb der ersten zehn Jahre nach dem Darlehensvertrag, verlangt das finanzierende Institut eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wie hoch diese ist, berechnet sich aus den noch ausstehenden Schulden und dem Schaden, der der Bank aus nicht eingenommenen Zinsen entsteht. Das kann schnell Zehntausende Euro kosten. Läuft der Kreditvertrag bereits länger als zehn Jahre, kann er mit sechs Monaten Frist gekündigt werden. Im günstigsten Fall spielt der Hausverkauf die noch ausstehenden Schulden bei der Bank ein - und das Paar kann das Darlehen bei der Bank ablösen.
Unverheiratete Paare sollten beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie einen Partnerschaftsvertrag abschließen. Dort kann auch geregelt werden, wie im Trennungsfall verfahren wird.
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