Briefkastenfirmen

12.04.2016

Dr. Klaus – R. Wagner

Zum angeblich weltweit größten Steuerskandal der Geschichte.

Vor nicht all zu langer Zeit propagierten die Medien in Folge der Meinungen der Finanzverwaltung, Steuerfahndung und von Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit „cum & ex“ den angeblich größten Steuerskandal der Bundesrepublik Deutschland. Und bei nüchterner Betrachtung und bei Zugrundelegung der Maßstäbe des BVerfG war an diesen reißerisch aufgemachten Meinungen nichts dran, ja man kann sogar im Gegenteil betreffend Finanzverwaltung, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften über Amtshaftungsverfahren nachdenken.1) Nunmehr plötzlich wird dieses Thema am 04.04.2016 im Internet mit der reißerischen Überschrift abgelöst bzw. überholt, im Zusammenhang mit den „Panama Papers“ hätte „ ein Verbund aus über 400 Journalisten“ weltweit „den größte Steuerskandal aufgedeckt“, weil „Präsidenten, Banken, Sport-Stars … Drogenbosse, Waffenhändler, korrupte Politiker, Superreiche und Pädophile“ mittels tausenden von Briefkastenfirmen ihr Geld versteckt und reingewaschen hätten .2) Im folgenden soll bei nüchterner Betrachtung der Frage nachgegangen werden, ob es gerechtfertigt ist, Personen bzw. Unternehmen, die ihr Geld in Briefkastenfirmen (national oder international) parken, als Steurbetrüger bzw. kriminell zu bezeichnen und mit dem vorgenannten Personenkreis auf eine Stufe zu stellen. Immerhin gibt es im deutschen Recht derzeit (noch) keine gesetzliche Regelung, die die Gründung und Verwendung von Briefkastenfirmen verbietet. Den kompletten Artikel lesen Sie hier: Briefkastenfirmen

Dr. Klaus – R. Wagner, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht und Ass. jur. Thomas F. Spemann