Best-in-Class

08.10.2021

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhöht den Druck auf Anbieter nachhaltiger Fonds um gegen Greenwashing bei Geldanlagen vorzugehen. Das Institut für Vermögensaufbau (IVA) aus München, dass auch externe Nachhaltigkeitsüberprüfungen von Portfolios anbietet, rät deswegen nun zum Einsatz eines Best-in-Class-Ansatzes, um geplante neue Vorgaben zu erfüllen.

Laut einem Richtlinien-Entwurf der BaFin müssen Fonds, die als nachhaltig beworben werden, künftig mindestens 75 % ihrer Anlagen nachhaltig investieren. Die Vermögensgegenstände müssen also wesentlich dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen. In bestimmten Branchen sollen außerdem Höchstgrenzen hinzukommen. BaFin zufolge sind im Entwurf Vorgaben enthalten „wie Kapitalverwaltungsgesellschaften Publikumsinvestmentvermögen künftig ausgestalten müssen, die sie als nachhaltig bezeichnen oder als explizit nachhaltig vertreiben“. Als Alternative zu dieser 75 %- Regel können Anbieter eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen oder einen nachhaltigen Index abbilden.

Dr. Dirk Rathjen, Vorstand IVA, bewertet vor allem diese Alternativen als sinnvolles Vorgehen: „Die EU macht mit ihrer Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten und der Taxonomie-Verordnung allen Beteiligten Dampf, um ESG-konformes Investieren wirklich voranzubringen. Das wird in den kommenden Jahren allerdings eine Holperstrecke, bis alle Regelungen irgendwann fertig gestellt sind. Insbesondere ist die Taxonomie noch lange nicht vollständig. Erst ca. 4 % des weltweiten Aktienmarktes lassen sich nach der Taxonomie bewerten, zu wenig für gut diversifizierte Portfolios. Mangels Definitionen fehlt auch die jeweilige Datenbasis für die Bewertung der Nachhaltigkeitskriterien, denn die Unternehmen wissen noch nicht, welche Daten sie genau liefern müssen, damit diese Vorschriften der EU wirklich umsetzbar sind.“

Neue Herausforderungen durch neue Regulation

Die geplante BaFin Richtlinie sei eine Ergänzung bereits bestehender europäischer Vorgaben um Anforderungen an die Anlagebedingungen von Fonds und nehme auch Bezug auf diese, betont Dr. Dirk Rathjen. Dabei seien die im Entwurf enthaltenen Regelungen weitreichende Herausforderungen für Fondsgesellschaften und Fondsmanager. Wer also fortan die Nachhaltigkeits- Ansprüche der BaFin erfüllen wolle, müsse sehr genau hinschauen. „Die 75 %- Regel kann zurzeit leider kaum jemand einhalten, da aufgrund der bestehenden Datenbasis zur ESG-Bewertung nur etwa 4 % der Werte eingestuft werden können. Die anderen 96 % – darunter über 90 % der nachhaltigsten Unternehmen – sind einstweilen ausgeschlossen. Aber eben nicht, weil sie nicht nachhaltig wären, sondern weil die Taxonomie noch nicht fertig ist und die nötigen Daten dadurch noch nicht vorliegen können“, sagt Dr. Dirk Rathjen.

Was das konkret bedeutet und was der Best-in-Class Ansatz ist, erfahren Sie auf Seite 2.