Zugleich ein Update im Fall Wirecard
19.10.2022
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II. Musterverfahren gegen Ernst & Young eröffnet – Möglichkeit zur kostengünstigen Anspruchsanmeldung
Im Fall Wirecard hat das zuständige Landgericht München I mit Beschluss vom 14. März 2022 mittlerweile den sogenannten Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlassen und damit das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen EY vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht eingeleitet. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Die Einleitung des Kapitalanleger-Musterverfahren erhöht die Erfolgschancen für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche signifikant. Gleichzeitig sinken für geschädigte Anleger die Kosten und Kostenrisiken der Rechtsverfolgung. Hintergrund ist die gesetzliche Zwangswirkung des § 8 KapMuG. Danach hat das Gericht nach der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses von Amts wegen alle bereits anhängigen oder bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsziele im Musterverfahren noch anhängig werdenden Verfahren auszusetzen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt.
Durch die Einleitung des Musterverfahrens gegen EY wurde außerdem der Weg für eine im Vergleich zu einem Klageverfahren kostengünstigere Alternative der Anspruchsgeltendmachung geschaffen. So ist es in einem Musterverfahren möglich, Schadensersatzansprüche gegen EY zum Musterverfahren zunächst anzumelden. Im Vergleich zu der Erhebung einer Klage ist die Anmeldung wesentlich kostengünstiger. Die Möglichkeit zur Anmeldung beginnt mit der Bestimmung des Musterklägers durch das Bayerische Oberste Landesgericht, was Ende 2022/Anfang 2023 erfolgen dürfte. Nach erfolgter Bestimmung des Musterklägers beginnt die sogenannte Anmeldefrist, welche taggenau sechs Monate beträgt und nicht verlängerbar ist. Die Anmeldung, die zwingend durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden muss, bewirkt die Hemmung der Verjährung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens.
Christian Herrmann Rechtsanwalt
TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH