Wird IDD-Umsetzung verschoben?
18.10.2017
Norman Wirth, Vorstand AfW / Foto: © AfW
Am 23. Februar 2018 soll die europäische Vertriebsrichtlinie IDD in Deutschland in Kraft treten. Rechtsanwalt Norman Wirth hält allerdings eine Verschiebung auf den 1. Oktober für möglich.
Der Grund für die eventuelle Verschiebung ist zeitlicher, nicht inhaltlicher Natur. So wird der Zeitplan, den die EU-Kommission mit den delegierten Verordnungen vorgab, als problematisch angesehen. Das Europäische Parlament muss bis zum 21. Dezember die delegierten Rechtsakte der Kommission prüfen.
AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth hierzu: „Auch bei vollständiger Zustimmung – die bei diesem Thema keinesfalls selbstverständlich ist - wäre es für die betroffenen Unternehmen dann bis zum 23.02.2018 zu wenig Zeit, um die technischen und organisatorischen Umstellungen zu bewerkstelligen. Das hat so zu Recht auch der Ausschuss erkannt und moniert.“
Das Bundeswirtschaftsministerium, das für die Umsetzung der IDD in Deutschland hat dem AfW gegenüber bereits die vorliegenden Informationen und Interpretationen bestätigt.
Wirth kommentiert: „Bemerkenswert ist, dass die Brüsseler Politik - beziehungsweise eher die Eurokratie - , nun schon zum zweiten Mal an ihrer selbst aufgebauten Komplexität scheitert und den eigenen Zeitplan nicht einhalten kann. Das war bei der MiFID2-Umsetzung bereits der Fall, nun bei der IDD." Es bleibe jedoch abzuwarten, inwieweit die Europäische Kommission das Votum des Parlaments akzeptiere und umsetze.
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