Wir geben dem Markt das, was er braucht

12.08.2020

André Wreth, Vorstand der Solvium Holding AG / Foto: © SOLVIUM

finanzwelt: Erklären Sie uns das bitte ein bisschen genauer.

Wreth: Wenn man ein Direktinvestment anbietet, muss exakt prospektiert werden, wie viele Container oder Wechselkoffer welchen Alters mit welchen Kaufpreisen etc. mit dem Geld der Anleger gekauft werden. Das scheint auf den ersten Blick die Sicherheit der Anlage zu erhöhen. Wenn man sich aber anschaut, wie wir das vorher gemacht haben, dann kommen Zweifel auf. Wir haben in der alten Welt der Direktinvestments fast immer mehr Container kaufen können als rein rechnerisch möglich gewesen wäre, weil wir günstige Marktchancen oder sich verändernde Kaufpreise wahrnehmen durften. Mehr Container bedeutet mehr laufende Mieteinahmen und einen Puffer, wenn bei der Auflösung des Direktinvestments die Marktpreise für die Container gesunken sein sollten. In der Branche nannte man das die Reserveflotte und wir waren die ersten, die darüber ganz offen mit der Fachpresse geredet haben. Aus unserer Sicht war das im Sinne der Anleger, aber die neuen Vorschriften lassen dies nicht mehr zu. Die große Herausforderung für Direktinvestments liegt in den Prospektierungskosten. Diese verlangen eine Produktgröße von mindestens 12 bis 15 Mio. Euro. Dafür so homogenes Equipment zu finden ist schwer und teuer. Früher haben wir Angebote mit zwei, vier oder sechs Mio. Euro wirtschaftlich konzipieren können, das ist leider heute nicht mehr möglich. Ich denke, dass bei der Gesetzgebung an solche Dinge nicht gedacht wurde. Wir haben also nach einem Weg gesucht, diese Flexibilität in ein neues Produkt zu überführen. Und das geht eben am besten mit einer Namenschuldverschreibung. Auch hier haben wir uns zu einem transparenten Gerüst aus Investitionskriterien verpflichtet, in welche Märkte bzw. Ausrüstungsgegenstände wir welchen Anteil der Anlegergelder investieren und insbesondere, wie hoch die Nettorendite mindestens sein muss. Wir haben zusätzlich zu den Investitionen die Möglichkeit, in geringem Umfang auch Handelsgeschäfte einzugehen, also Equipment zu kaufen und wieder zu verkaufen. Anleger erhalten über die Investitionen mindestens quartalsweise eine Auskunft durch eine unabhängige Treuhandgesellschaft.

finanzwelt: Handelsgeschäfte können aber auch schief gehen.

Wreth: Das ist grundsätzlich richtig, das gilt für jedes Geschäft. Deshalb sind sowohl Nachrangdarlehen als auch Namensschuldverschreibungen unternehmerische Beteiligungen. Wir haben in unseren Märkten in Deutschland und in Fernost ein gutes Netzwerk von Schwestergesellschaften der SOLVIUM-Gruppe. In Deutschland haben wir gerade erst den größten europäischen Vermieter und Manager von Wechselkoffern erworben. In Singapur, China und Südkorea arbeiten Schwestergesellschaften, die dort Container vermieten, ankaufen und verkaufen. Dort sehen wir oft Marktchancen, die andere nicht sehen oder nicht nutzen können. Und diese Marktchancen können wir mit einer Strukturierung des Angebots als Namensschuldverschreibung nutzen. Um das Risiko von Handelsgeschäften so gering wie möglich zu halten, haben wir uns verpflichtet, nur entsprechende Käufe einzugehen, wenn das Portfolio die Zielrendite mit diesen auch erreichen würde, wenn die Marge der Handelsgeschäfte bei null wäre.

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