Wie auch bAV-Vermögen geschützt werden können

15.11.2019

Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (li). und Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala (re.) / Fotos: © Kanzlei Fiala

Totalverlust durch Vermögensverwalter

Cash-Konto und Depot werden üblicherweise durch einen Vermögensverwalter gemanagt. In der Schweiz, aber auch in Deutschland, werden sogenannte Retrozessionen (Kick-Backs) hart bestraft: Die Bank berechnet hohe Gebühren, und gibt einen Teil davon „hinten herum“, ohne Wissen des Kunden, zusätzlich an den Vermögenverwalter weiter. Der Jurist kann dann von Betrug bzw. Untreue ausgehen. Die Bonität des Vermögensverwalters sollte der Kunde vor einer Beauftragung professionell überprüfen lassen. Für kriminelles Verhalten des Vermögensverwalters steht dessen Vermögenschadenversicherung kaum ein.

Legal und vom Anleger unbemerkt können Versicherer und Vermögensverwalter solche Kick-Backs aus den Depoteinlagen bei Versicherungsmänteln jedoch erhalten, weil das Depot offiziell dem Versicherer gehört. Sie können sich also an hohen Kosten des Depots bereichern, ohne dass der Anleger dies bemerkt, und diesem vorab nur eigene geringe Kosten berechnen.

Der Vermögensverwalter kann jedoch auch selbst Wertpapiere auflegen (sogenannte „pre IPO´s), und diese wirtschaftlich wertlosen Papiere für den Kunden ins Depot kaufen. Später sagt dann der Anwalt „Herr Mandant, nein nein, Ihr Geld ist nicht weg – es hat halt nur ein anderer“.

Nicht jeder Versicherer führt zeitnah eine Schattenbuchhaltung, mit welcher dann der Vermögensverwalter zeitnah überwacht werden kann. Künftige Schadensfälle werden hier sicherlich die Anbieter von Versicherungsmänteln motivieren, entsprechenden Diskussionen von vorne herein wirksam aus dem Wege zu gehen, vor allem wenn die persönliche Haftung des Vorstandes berührt wird.

Totalverlust durch Versicherungsmitarbeiter

Zum Konstrukt der Kapitalanlage bei einer liechtensteinischen Versicherung gehört, dass Konto- und Depotinhaber die Versicherungsgesellschaft ist. Nur sie kann, etwa wenn der Kunde den Versicherungsvertrag kündigt, das Bankvermögen auflösen lassen, um es an den Kunden zurück zu bezahlen.

Im Hause der Versicherer gilt das 4-Augen-Prinzip, so dass regelmäßig zwei Unterschriften aus dem Hause des Versicherers nötig sind, das Geld zu überweisen. Wenn sich jedoch zwei kriminelle Personen - oder ein Ahnungsloser - dort finden, dann kann es wie bei anderen Kapitalanlageschäden zu Veruntreuungen kommen: Ein wirksamer Schutz wäre hiergegen die selten eingesetzte Verpfändung. Auch dabei sind rechtliche Besonderheiten zu beachten, damit derartige Pfandrechte wirksam sind. In schöner Regelmäßigkeit werden vom Vertrieb selbsterstellte wirkungslose Verpfändungsformulare vorgelegt. Hier muss dann oft erst der Berufsjurist für die nötige Rechtssicherheit sorgen.

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