Was? Wir müssen für Betriebsrente zahlen?

18.12.2018

Für viele Arbeitgeber könnte das neue Jahr mit einer bösen Überraschung beginnen / Foto: © Drobot Dean - stock.adobe.com

Vielen Arbeitgebern droht in zwei Wochen ein böses Erwachen: Zu ihnen ist bislang noch nicht durchgedrungen, dass sie die Zuzahlungen bei den Betriebsrenten bald fundamental ändern werden. Mit der Regelung sind die Arbeitgeber aber insgesamt zufrieden.

Die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter wird ab dem Jahreswechsel zur Pflicht. So müssen Arbeitgeber bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge einen Zuschuss von 15 % einzahlen.

Diese Bestimmung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, ist für gut vier Fünftel der Arbeitgeber unbekannt, wie eine Online-Umfrage im Auftrag von SIGNAL-IDUNA ergab. Darin gaben lediglich 17 % der befragten Unternehmensentscheider an, zu wissen, dass diese Bestimmung in weniger als zwei Wochen in Kraft tritt. Jeder vierte Befragte meinte sogar, dass die Zuzahlungen weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen können. 43 % machten überhaupt keine Angaben oder sagten aus, dass sie es nicht wissen.

Welche Verträge genau bezuschusst werden müssen, ist vielen Unternehmern ebenfalls unbekannt: So glauben 38 % der Befragten, dass die Neureglung für Verträge gilt, die seit 1. Januar 2018 abgeschlossen wurden. Immerhin 26 % wissen, dass die Regelung erst für Verträge gilt, die ab 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden. 36 % wussten auf die Frage, für welche Verträge der Arbeitgeberzuschuss gilt, keine Antwort oder machten keine Angaben.

„Regelung ist ok“

Die Unternehmer wurden zudem befragt, wie zufrieden sie mit der Regelung seien, dass sie die Sozialabgabenersparnis künftig an ihre Mitarbeiter weiter geben müssen. Mit 55 % waren mehr als die Hälfte der Befragten mit dieser Regelung zufrieden, nur 5 % zeigten sich nicht einverstanden. Einige Umfrageteilnehmer begründeten ihre Unzufriedenheit mit der Tatsache, dass noch nicht klar sei, ob und wie der Zuschuss durch bestehende Vorsorgeverordnungen erfüllt werden könne.

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