Was jeder Vermögensberater wissen sollte
01.02.2021
Steffen Moser / Foto: © Professionelle Generationenberatung
Das Problem für den Kunden, …
… die ursprünglichen Sparziele werden nicht mehr erreicht und die Existenz der gesamten Familie kann gefährdet sein. Denn in der Praxis bedeutet dies meist Umschichtung auf schlecht oder gar nicht verzinste Giro- oder Tagesgeldkonten. Ggf. kann dies auch noch mit Strafzinsen verbunden sein.
Im Einzelfall und nach Einzelprüfung kann ein Gericht auch davon abweichende Anlegung gestatten (§1811 BGB). Dies ist aber keine Gewähr, ob das Gericht dies genehmigt und ein langer Weg. Berufsbetreuer haben meist nicht die Zeit, solche Dinge rechtlich prüfen und bearbeiten zu lassen. Angehörige sind oftmals mit der gesamten Situation schon so eingespannt und überfordert und haben daher keine Lust auf diese langwierigen Prozesse.
Das Problem für den Vermittler, …
… aufgrund langer Stornofristen verschiedener Sparanlagen, kann dies auch noch zu einer Stornoforderung und Provisionsrückzahlung führen.
Es handelt sich hier nicht um extreme Einzelfälle handelt, dies zeigt ein Blick in die Jahresberichte des Zentralen Vorsorgeregister, welches bei der Bundesnotarkammer geführt wird. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre werden hier seitens der Betreuungsgerichte jährlich zwischen 220.000 und 250.000 Anfragen gestellt. Betreuungsgerichte müssen diese Anfrage stellen, bevor eine gerichtliche Betreuung festgesetzt wird. Ziel dieser Anfrage ist, zu prüfen, ob die betroffene Person durch ein Vorsorgevollmacht selbst Festlegungen getroffen hat, wer sich um die täglichen Angelegenheiten u.a. auch die Vermögenssorge kümmern soll.
Die Lösung ist so einfach
Mit dem Erstellen einer rechtskonformen Vorsorgevollmacht kann eine gerichtliche Betreuung vermieden werden. Weil damit auch die betroffene Person nicht unter das Betreuungsrecht fällt, müssen auch bestehende Spar- und Kapitalanlagen nicht grundsätzlich aufgelöst und mündelsicher angelegt werden.
Das heißt die Familie kann wieder selbst bestimmen, wie sie bestehende Geldanlagen und Rücklagen für die Zukunft der Familie verwendet.
Wenn wir die jährlichen Anfragen im Zentralen Vorsorgeregister mit der Anzahl an registrierten Vermittlern bei der IHK ins Verhältnis setzen, kann man zu dem Schluss kommen, dass statistisch jeder Vermittler oder Berater jedes Jahr einen betroffenen Kunden in seinem Bestand hat.
Welche Mehrwerte Vermittler damit erzielen können, lesen Sie auf Seite 3