Warum Betreuer regelmäßig Maklervollmachten kündigen und was Sie dagegen tun können

18.05.2021

Steffen Moser / Foto: © Professionelle Generationenberatung

Wichtig!

Eine Vorsorgevollmacht dient zur Vermeidung einer gerichtlich bestellten Betreuung. Hier hätte Herr F. im Vorfeld eine oder mehrere Personen bestimmen können, die jetzt für ihn entscheiden dürfen. Leider hatte es der Makler versäumt den Kunden darauf hinzuweisen und Möglichkeiten aufzuzeigen dies zu regeln.

Angenommen Herr F. hätte seine Lebensgefährtin als Bevollmächtigte benannt, dann hätte sie sowohl in der Klinik alle Behandlungen mit den Ärzten besprechen können. Sie hätte entscheiden können, in welcher Rehaklinik die Behandlung weiter geht, und auch die Post entgegennehmen dürfen.

Vor allem hätte der Makler seine Tätigkeit für Herrn F. weiterführen können. Die bestehenden Verträge betreuen, bei der Leistungsbeantragung aus Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit unterstützen dürfen usw.. Auch die Altersvorsorgeverträge hätten nicht aufgelöst werden müssen.

Leider beschäftigen sich sehr viele Vermittler immer noch nur mit der finanziellen Absicherung (dem 3. Baustein der Notfallplanung) und scheuen sich davor die Basis mit Baustein 1 und 2 zu schaffen. Damit gefährdet jeder Vermittler und Berater seine Kundenbeziehung und seinen Bestand. Im Schnitt wird täglich ca. 600-mal in Deutschland eine gerichtliche Betreuung angeordnet und davon ca. ¼ mit Betroffenen unter 40 Jahren. Es ist also nur eine Frage derzeit, bis ein Großteil der Vermittler so einen Fall in seinem Bestand hat.

Seit mehr als 7 Jahren begleitet Steffen Moser Vermittler in Workshops und Coachings dabei die persönliche Notfallplanung rechtssicher und effizient in ihre Beratung zu integrieren. Dabei bestätigen alle Vermittler, dass dadurch die Kundenbeziehung noch intensiver wurde. Kunden dankbar sind, dieses Thema endlich geregelt zu haben und Vermittler ihren Umsatz durch zusätzliche Absicherung und neue Kunden signifikant steigern konnten.

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