Warum Betreuer regelmäßig Maklervollmachten kündigen und was Sie dagegen tun können

18.05.2021

Steffen Moser / Foto: © Professionelle Generationenberatung

Der Betreuer kündigte nun sowohl die Kontovollmacht auf dem Girokonto von Herrn F. zugunsten der Mutter als auch die Vollmacht mit dem Makler. In der Maklervollmacht ist auch der Abschluss, Änderungen und Kündigungen von Versicherungen, Sparverträgen vereinbart. Und genau hier liegt die Problematik für einen gerichtlich bestellten Betreuer.

Im Rahmen der Vermögenssorge ist der Betreuer verpflichtet allein im Interesse des Betreuten Gelder zu verwalten, für die gesundheitlich notwendigen Belange zu verwenden und vor unberechtigten Vermögensabflüssen zu schützen. Geld, das nicht zur Bestreitung laufender Ausgaben benötigt wird, ist verzinslich und mündelsicher anzulegen. Das Geld soll mit der Bestimmung angelegt werden, dass es nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts abgehoben werden kann (sog. Sperrabrede). Auch die Geldanlage selbst muss vom Gericht genehmigt werden.

Der Betreuer ist gegenüber dem Gericht lt. §§1840 ff. BGB verpflichtet ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und regelmäßig Rechenschaft über die Vermögensverhältnisse zu geben. Zum Schutz vor Vermögensabflüssen, die der Betreuer nicht selbst oder mit Zustimmung des Gerichts zu verantworten hat, hat dieser gar keine andere Chance, als bestehende Kontovollmachten und Maklervollmachten zu kündigen.

Versuchen wir uns einmal vorzustellen, wie es sich für die Familie anfühlt, wenn ein Fremder über alle Angelegenheiten: gesundheitliche Behandlung, Aufenthalt, Geld, Verträge, Post des Papas und Lebenspartners entscheidet. Welche Auswirkungen für die Familie von Herrn F. seine Lebensgefährtin und seine Kinder und deren Alltag hat.

Welche Möglichkeiten gibt es im Vorfeld dies zu vermeiden?

Als Vermittler, Makler oder Berater können wir nicht verhindern, dass unsere Kunden schwere Unfälle, Krankheiten erleiden, pflegebedürftig werden oder versterben.

Was aber möglich ist, und für jeden Kollegen die Basis ein einer ganzheitlichen Beratung sein sollte, die persönliche Notfallplanung anzusprechen und seine Kunden dabei zu begleiten.

Die persönliche Notfallplanung besteht aus 3 Bausteinen:

  1. Die rechtliche Vorsorge mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und je nach persönlicher Situation ergänzend um z.B. eine Sorgerechtsverfügung, Unternehmervollmacht usw.
  2. Der organisatorischen Vorsorge, die sicherstellt, dass diese Dokumente dort zur Verfügung stehen, wo sie gebraucht werden und auch rechtlich aktuell sind. Mit einem Plan der die Sicherheit gibt die richtigen Dinge zur richtigen Zeit zu tun, keine Fristen zu verpassen und allen Ansprechpartnern.
  3. Der finanziellen Vorsorge um genügend finanziellen Spielraum für die Familie zu geben angepasst auf die unterschiedlichen Lebensphasen.

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