Verblendet von Verbraucherschützern

22.11.2016

Dr. Hans-Georg Jenssen, Geschäftsführender Vorstand VDVM / Foto: ©VDVM

Des Weiteren soll es künftig allen Versicherungsvermittlern verboten sein, sich vom Verbraucher vergüten zu lassen, sie dürfen sich ausschließlich von Versicherungsunternehmen vergüten lassen. Was passiert aber, wenn der Versicherer den Vermittler nicht vergüten will, weil dieser den Vertrag nicht vermittelt hat? Wendet sich ein Versicherungsnehmer, der den Vertrag über das Internet abgeschlossen hat, bei einem Schadenfall beispielsweise an einen Versicherungsmakler, muss dieser doch gegen Entgelt dem Versicherungsnehmer Schadenassistenz leisten dürfen. Was ist im Scheidungsfall, wenn einer der beiden Ehegatten einen anderen Makler etwa zum Zeitwert eines Lebensversicherungsvertrages und den Handlungsoptionen befragt? Darf das nicht abgerechnet werden? Muss ein Bürger aus Ueckermünde vielleicht bis Berlin fahren, um den Ratschlag eines der raren Honorar-Versicherungsberater in Berlin-Mitte zu erhalten? Überdies missachtet das Verbot der Honorierung von Versicherungsvermittlern, auch von Versicherungsvertretern, die Rechtsprechung des BGH. Hier liegt in dem Entwurf eine klare Verschärfung vor, die nicht durch den Schutz der Verbraucher zu rechtfertigen ist. Warum österreichische Bürger bei vergleichbarem Recht und einer identischen IDD kein Problem mit unterschiedlichen Finanzierungsquellen eines Vermittlers – natürlich bei Transparenz – haben, die deutschen Bürger aber davor zu schützen sind,  ist das Geheimnis dieser Bundesregierung.

Überdies greift diese Regelung – wohl aus Mangel an Phantasie – tief in das Wettbewerbsrecht der Vermittler und Versicherer ein. So unterliegen die Honorar-Versicherungsberater bei der Beratung und Vermittlung von Lebensversicherungen keiner fünfjährigen Stornohaftzeit wie Versicherungsvermittler! Warum nicht? Lassen sich Kunden, die von Honorar-Versicherungsberatern betreut werden,  etwa nicht nach drei Jahren scheiden und stornieren ihren Versicherungsvertrag? Same playground same rules! Bei der entstehenden Schieflage ist zu befürchten, dass eine Vielzahl von Versicherungsvermittlern sich als Honorar-Versicherungsberater zu-lassen wird, um die Stornohaftzeit und vor allem die Absenkung der Abschluss-provision bzw. -courtage zu umgehen.

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