Verblendet von Verbraucherschützern

22.11.2016

Dr. Hans-Georg Jenssen, Geschäftsführender Vorstand VDVM / Foto: ©VDVM

Der deutsche Gesetzgeber kann es einfach nicht lassen. Statt dem Vorbild Österreichs folgend den „Versicherungsmakler und -berater in Versicherungsangelegenheiten“ einzuführen, der sowohl für Courtage als auch für Honorar und sogar für eine Mischfinanzierung arbeiten darf, will die Bundesregierung bei der Umsetzung der IDD in deutsches Recht nun den Honorar-Versicherungsberater ins Gesetzbuch schreiben. Er soll den Versicherungsberater ablösen und auch Versicherungsverträge vermitteln dürfen.

Grundsätzlich begrüßt der VDVM, dass  die Bundesregierung die IDD zügig in deutsches Recht umsetzen will. Allerdings misslingt insbesondere die Aufladung der Umsetzung mit der Förderung der Honorarberatung auf erste Sicht völlig und erweist dem Verbraucherschutz einen Bärendienst. Auch sonst ist der Referentenentwurf nicht frei von Widersprüchen und steigert die Bürokratie und Komplexität ohne Not weiter.

Der erste Fehler beim Honorar-Versicherungsberater wird bereits im Keim angelegt, weil der Begriff Honorar überhaupt nicht genau definiert ist. Darunter würde natürlich auch die erfolgsabhängige Vergütung des Honorar-Versicherungsberaters fallen. Die Fälle Atlantic Lux lassen grüßen! Wo hier der Fortschritt für den Verbraucherschutz und bei der Vermeidung von Interessenkonflikten liegen soll, ist unerklärlich.

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